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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 28.3.2023  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 13
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.03.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/852/2023 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Eisenstraße
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabrina MüllerAktenzeichen:III/600-1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Eisenstraße um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Eisenstraße wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt               178.087,00 €

nach Abzug des Stadtanteils von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -17.808,70 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                160.278,30 €

 

 

 

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 160.278,30 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor) im Abrechnungsgebiet beträgt 38.390 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

160.278,30 € zu verteilender Aufwand  =  4,1750 € / m² bei I Vollgeschoss

Verrechnungseinheiten 38.390 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 19, Flurstücke Nr. 353, 405, 406, 408 und 410 sowie in der Gemarkung Waldbröl, Flur 86, Flurstücke 70 und 72