Bürgerinformationssystem
Zu 8: Verschiedenes (vorgezogen)
Aufgrund technischer Probleme wurde TOP 8 vorgezogen. Herr Marmor wünscht postalischen Versand aller Sitzungsunterlagen an alle Mitglieder, unabhängig von deren Umfang, da er die ausschließlich digitale Bereitstellung für unzureichend hält. Herr Greb äußerte Bedenken wegen des Aufwandes und des Umweltaspekts, während Herr Solbach einen Kompromiss vorschlug, bei dem Mitglieder wie bisher Ausdrucke anfordern können. Herr Marmor wünscht weiterhin, bis eine digitale Arbeitsweise beschlossen und finanziell unterstützt wird, sämtliche Unterlagen postalisch zu erhalten.
Zu 4: Vorstellung der Beitrags- und Gebührensatzung durch Herrn Hippe und Herrn Mitze anhand einer Gegenüberstellung von alter Satzung, Mustersatzung und Satzungsentwurf IV/917/2023
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung steht zur Novellierung an. Die vorgelegte neue Satzung orientiert sich an der textlichen Vorgabe der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW. Diese wurde im Vorfeld mit der juristischen Abteilung der Kommunalen Abwasserberatung NRW abgestimmt. Zur verbesserten Vergleichbarkeit wurde die alte Satzung sowie die Mustersatzung dem neuen Satzungsentwurf in tabellarischer Form gegenüberstellt (Synopse). Herr Hippe vom Ing.-Büro Fischer trägt seine Präsentation via Teams vor. Herr Marmor fragte nach den Berechnungsgrundlagen für versickerungsfähige Pflasterflächen und schlug vor, die Werte von 15 % auf 20-30 % zu erhöhen. Die genauen Berechnungsgrundlagen stammen aus dem Abwasserwerk und orientieren sich an Forschungsergebnissen des Abwasserinstituts Gelsenkirchen. Herr Marmor schlug vor, die Kennzahlen in drei Jahren einer Überprüfung zu unterziehen. Frau Selke fragte nach der Nachweisführung bei Flächenänderungen und merkte an, dass dies für den Bürger ohne Fachkenntnisse nicht praktikabel erscheint. Herr Mitze erklärte, dass bei Flächenveränderungen ein Antrag an das Abwasserwerk gestellt werden muss. Die wesentlichen Größen sind das Gefälle, das für jedes Grundstück klar nachvollziehbar ist, und die Hersteller von Pflastersteinen, die in der Regel Verlege-Anleitungen bereitstellen, die die zweite Größe beeinflussen. Die Abflussbeiwerte können je nach Kommune unterschiedlich sein, aber in Waldbröl wurden die Faktoren 0, 0,5 und 1 festgelegt. Die Überprüfung von Grundstücken erfolgt durch Anträge der Bürger, amtliche Luftbildaufnahmen oder Bauanträge. Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig / der Rat der Marktstadt beschließt die als Anlage beigefügte Satzung.
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