Bürgerinformationssystem
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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr.26 "Bitzenweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt wird.
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