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Auszug - Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Bahnhofstraße Ost  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 23.2
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.09.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/946/2023 Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Bahnhofstraße Ost
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabrina MüllerAktenzeichen:600-1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig bei einer Enthaltung fest, dass die Anlage Bahnhofstraße Ost vom KVP Friedenstraße bis zur Kaiserstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Bahnhofstraße Ost ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung wie folgt:

 

 

 

a)    Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                                      562.004,74 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 95 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS              - 533.904,50 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße 

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                           28.100,24 €

 

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstr. Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

28.100,24 € zu verteilender Aufwand = 1,2804 € / m²

21.946 m² Verteilfläche    

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,2804 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b)   Rad-Gehweg                           

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS)

ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt                                             196.855,26 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS         -147.641,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

 als Hauptverkehrsstraße 

wird der zu verteilende Aufwand von                                     49.213,81 €

                                                                                                               

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. 

 

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

49.213,81 € zu verteilender Aufwand =  2,2425 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,2425 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c)   Straßenbeleuchtung und Strassenentwässerung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte               

beitragsfähige Aufwand beträgt                                                               174.249,93 €

 

nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -130.687,45 €

in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost

als Hauptverkehrsstraße

 

wird der zu verteilende Aufwand von                                      43.562,48 €

                                                                                                                                                            

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag: 

43.562,48 € zu verteilender Aufwand = 1,9850 € / m²

21.946 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,9850 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung der Anlage Bahnhofstraße Ost unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 294, 110, 342 und 343, sowie die Grundstücke der Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstücke 166, 323, 482, 306, 684, 794, 793, 726, 526, 681 und 682.