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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig bei einer Enthaltung fest, dass die Anlage Bahnhofstraße Ost vom KVP Friedenstraße bis zur Kaiserstraße erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.
Für die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Bahnhofstraße Ost ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung wie folgt:
a) Fahrbahn
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 562.004,74 €
nach Abzug des Stadtanteils von 95 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS - 533.904,50 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße
wird der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 €
auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstr. Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 28.100,24 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maßt und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 28.100,24 € zu verteilender Aufwand = 1,2804 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,2804 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
b) Rad-Gehweg
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 196.855,26 €
nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS -147.641,45 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße wird der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 €
auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 49.213,81 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.
Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 49.213,81 € zu verteilender Aufwand = 2,2425 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,2425 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
c) Straßenbeleuchtung und Strassenentwässerung
Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte beitragsfähige Aufwand beträgt 174.249,93 €
nach Abzug des Stadtanteils von 75 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS -130.687,45 € in Verbindung mit § 1 der Sondersatzung für die Bahnhofstraße Ost als Hauptverkehrsstraße
wird der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 €
auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.
Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage Bahnhofstraße Ost zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 43.562,48 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß (§ 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 21.946 m².
Berechnung Straßenbaubeitrag: 43.562,48 € zu verteilender Aufwand = 1,9850 € / m² 21.946 m² Verteilfläche
Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 1,9850 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Gesamtbeitrag beträgt mithin 5,5079 €/m² bei ein und zwei Vollgeschossen.
Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Rad-Gehweg, Straßenbeleuchtung und Straßenentwässerung der Anlage Bahnhofstraße – Ost unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 82, Flurstücke 294, 110, 342 und 343, sowie die Grundstücke der Gemarkung Waldbröl, Flur 85, Flurstücke 166, 323, 482, 306, 684, 794, 793, 726, 526, 681 und 682.
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