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Auszug - Bebauungsplan Nr. 32 "Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/947/2023 Bebauungsplan Nr. 32 "Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße" der Marktstadt Waldbröl im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutert Herr Kunze vom Planungsbüro HKS die Vorlage. Er weist darauf hin, dass die Tiefgaragengrenze in der Planzeichnung um 5 Meter nach Osten verschoben wurde.

 

Stadtverordnete Pampus weist darauf hin, dass die Förderung der Nachhaltigkeit in Bebauungspläne Eingang finden sollte. Hierzu gehöre auch die Überlegung, ob Nahwärme angeboten werden könne und die Stadtwerke möglicherweise als Versorgungsträger auftreten könnten. Sie regt an, dies zu prüfen.

 

Stadtverordnete Hein weist darauf hin, dass die Erhaltung von schützenswerten Bäumen in Bebauungsplänen festgelegt werden kann. Sie bemängelt, dass im vorliegenden Plan nur 3 Bäume als erhaltenswert gekennzeichnet wurden; darüber hinaus lehne ihre Fraktion den Verzicht auf die Durchführung einer Umweltprüfung sowie den Verzicht auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 BauGB und § 4 Absatz 1 BauGB ab.

 

Stadtverordneter Giebeler gibt zu bedenken, dass die Nahwärmeversorgung in Bestandsgebäuden schwierig ist und ein Investor Planungssicherheit benötigt. Von daher sollte davon abgesehen werden, im vorliegenden Fall die Nahwärme als verpflichtendes Kriterium aufzunehmen.

 

Bezogen auf die Eingabe der Initiative gegen eine gesichtslose/geschichtslose Stadt zur Erhaltung des Wohngebäudes Turnerstraße 7 erläutert Ausschussvorsitzender Steiniger, dass der Ausschuss diese Eingabe zur Kenntnis genommen hat. Sie wird zur näheren Erläuterung noch einmal an die Wand projiziert. Der Apell wurde ebenso an den Hauseigentümer weitergeleitet. Ausschussvorsitzender Steiniger weist darauf hin, dass die Stadt keine rechtliche Handhabe hat, auf den Erhalt des Gebäudes in irgendeiner Weise Einfluss zu nehmen; dies gehe nur, wenn es sich im städtischen Eigentum befände.

 

Stadtverordnete Hein weist darauf hin, dass es generell wünschenswert sei, alte Gebäude in ihrem Charakter zu erhalten.

 

Ausschussvorsitzender Steiniger unterbricht die Sitzung von 17.36 Uhr bis 17.41 Uhr auf Antrag der Stadtverordneten Pampus.

 

Im Anschluss an diese Sitzungsunterbrechung erklärt Stadtverordnete Pampus, dass die SPD-Fraktion den Anschluss an die Nahwärmeversorgung nicht zum Antrag erheben wolle. Sie halte es jedoch für sinnvoll, wenn Nahwärmeversorgung als Teil eines Klimaschutzkonzeptes künftig berücksichtigt wird.

 

Die zu diesem Tagesordnungspunkt vorliegenden Beschlussvorschläge werden einzeln abgestimmt:

 

   


Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 12 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsrderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 11 Ja-Stimmen, 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 32 „Turnerstraße / Theodor-Storm-Straße“ der Marktstadt Waldbröl gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BP 32 Waldbröl - Turnerstraße-Theodor-Storm-Straße - Planzeichnung 22-09-2023 neu 18-10-2023 (1119 KB)