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Auszug - Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung des Landes NRW für das Förderjahr 2024 - Anerkennung der Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ und von Zuwendungen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die neue Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 23.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/954/2023 Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung des Landes NRW für das Förderjahr 2024
- Anerkennung der Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ und von Zuwendungen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die neue Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Hamerla erläutert die Beschlussvorlage. Es besteht Einvernehmen, über die aufgeführten Einzelmaßnahmen einzeln abzustimmen. Dieses Verfahren ist nach Aussage von Herrn Hamerla unkritisch für die Gesamtbewertung der Maßnahme, Restriktionen seien nicht zu befürchten.


Beschluss:

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Multifunktionale Halle gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat mit 14 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Marktplatz“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Stadtplatz im Merkurareal gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme „Vorplatz Bürgerdorf am Alsberg“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

  1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit den Maßnahmenzum Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.