|
Herr Hamerla erläutert die Beschlussvorlage. Es besteht Einvernehmen, über die aufgeführten Einzelmaßnahmen einzeln abzustimmen. Dieses Verfahren ist nach Aussage von Herrn Hamerla unkritisch für die Gesamtbewertung der Maßnahme, Restriktionen seien nicht zu befürchten.
Beschluss: - Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Multifunktionale Halle“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat mit 14 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Marktplatz“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit der Maßnahme „Stadtplatz im Merkurareal“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat mit 13 Ja-Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme „Vorplatz Bürgerdorf am Alsberg“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
- Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl empfiehlt dem Rat einstimmig, dass auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ ein Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024 mit den Maßnahmen „zum Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße“ gestellt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.
|
|