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Auszug - Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung des Landes NRW für das Förderjahr 2024 - Anerkennung der Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ und von Zuwendungen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die neue Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ - sh. Ausschuss f. Stadtentwicklung u. Wirtschaftsförderung vom 23.10.2023   

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 6
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 25.10.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:52 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/954/2023 Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung des Landes NRW für das Förderjahr 2024
- Anerkennung der Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“ und von Zuwendungen aus dem Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für die neue Fördermaßnahme „Innenstadt Waldbröl 2030“
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV. Greb erklärt, dass die FDP den Programmaufruf generell unterstützt; sie legt aber Wert darauf, die Parkplätze im Areal des alten Petzmarktes zu erhalten.

 

Es besteht Einvernehmen, über die Einzelmaßnahmen separat abzustimmen.


Beschluss:

 

Der Rat beschließt mit 39 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung,

auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ einen Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme - Multifunktionale Halle zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

Der Rat beschließt mit 37 Ja-Stimmen und vier Gegenstimmen,

auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ einen Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme - Marktplatz zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

Der Rat beschließt einstimmig,

auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ einen Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme Stadtplatz im Merkurareal zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

Der Rat beschließt mit 33 Ja-Stimmen, sechs Gegenstimmen und zwei Enthaltung,

auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ einen Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme Vorplatz rgerdorf am Alsberg   zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.

 

Der Rat beschließt einstimmig,

auf der Grundlage des beschlossenen „Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) Innenstadt Waldbröl 2030“ einen Erstantrag zum Programmaufruf zur Städtebauförderung für das Jahr 2024, mit der Maßnahme Maßnahmen zum Rundlauf durch das historische Zentrum entlang der Hochstraße zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Erstantrag zum Programmjahr 2024 bis zum 31.10.2023 bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.