Bürgerinformationssystem
Stadtkämmerin Brauer erläutert anhand einer Power-Point-Präsentation den XV. Nachtrag zur Friedhofsgebührensatzung. Diese Präsentation ist dem Original der Niederschrift beigelegt bzw. ist im Ratsinformationssystem hinterlegt.
StV. Steiniger regt an, den Passus „Für Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen erhöhen sich die Gebühren zu a) bis e) um 50 %, ausgenommen sie erfolgen aufgrund behördlicher oder sonstiger Verordnung" zu streichen.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Marktstadt Waldbröl, die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkallulation für die Jahre 2024 bis 2026 zu beschließen. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst. Der Passus „Für Beerdigungen an Sonn- und Feiertagen erhöhen sich die Gebühren zu a) bis e) um 50 %, ausgenommen sie erfolgen aufgrund behördlicher oder sonstiger Verordnung" wird gestrichen.
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