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Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die geänderten Gebühren für die kostenrechnende Einrichtung „Bestattungswesen“ gemäß der Gebührenkalkulation für die Jahre 2024 bis 2026. § 1 der Friedhofsgebührensatzung wird entsprechend der beigefügten Anlage angepasst.
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