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Auszug - Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße (Nord) zwischen dem KVP Witham und der Homburger Straße L-38 - sh. Ausschuss f. Bauen u. Verkehr vom 28.11.2023  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 24
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 29.11.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:24 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/981/2023 Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für die Erneuerung und Verbesserung der Nümbrechter Straße (Nord) zwischen dem KVP Witham und der Homburger Straße L-38
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Cornelia GrassowAktenzeichen:III/600-2
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt fest, dass die Anlage Nümbrechter Straße (Nord) vom KVP Witham (Nümbrechter Str./Bahn-hofstr./Vennstraße) bis zum zur Homburger Straße L38 erneuert und verbessert wurde und als Hauptverkehrsstraße gemäß § 4 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 6 Nr. 3 der Straßenbaubeitragssatzung vom 16.12.2015 (SBS) einzustufen ist.

 

r die Erneuerung und Verbesserung der Anlage Nümbrechter Straße (Nord) ergibt sich ein Straßenausbaubeitrag getrennt nach Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung wie folgt:

 

a) Fahrbahn

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      911.781,77€

nach Abzug des Stadtanteils von 90 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS          -/-  820,603,60 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von      91.178,17 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 91.178,17 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird.

Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Maß und Art) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

91.178,17 € zu verteilender Aufwand = 2,61256 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 2,61256 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

 

b) Gehwege

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      311.292,25 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS            -/- 155.646,12 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von     155.646,13 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 155.646,13 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

155.646,13 € zu verteilender Aufwand = 4,45977 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 4,45977 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

c) Straßenbeleuchtung

 

Der nach § 3 der Straßenbaubeitragssatzung (SBS) ermittelte

beitragsfähige Aufwand beträgt      17.087,23 €

nach Abzug des Stadtanteils von 50 v.H. gem. § 4 Abs. 3 SBS           -/-    8.543,62 €

r eine Hauptverkehrsstraße     

wird der zu verteilende Aufwand von       8.543,62 €

auf die von der Anlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 5 der Straßenbaubeitragssatzung bildet die Anlage mbrechter Straße (Nord) zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand von 8.543,62 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung des Straßenausbaubeitrages ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Maß 6 SBS) und Art (§ 7 SBS) mit einem Faktor multipliziert wird. Die Summe der Verteilfche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x mit jeweiligem Faktor nach Art und Maß) im Abrechnungsgebiet beträgt insgesamt 34.900 m².

 

Berechnung Straßenbaubeitrag:

8.543,62 € zu verteilender Aufwand = 0,24480 € / m²

34.900 m² Verteilfläche

 

Es ergibt sich ein Straßenbaubeitrag von 0,24480 € / m² bei ein und zwei Vollgeschossen.

 

Der Beitragspflicht für die nachmalige Herstellung von Fahrbahn, Gehwegen und Straßenbeleuchtung der Anlage Vennstraße-Gartenstraße unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 59, 424 und Flur 54, Flurscke 180 und 267 Flurstück. Die übrigen Grundstücke unterliegen nicht mehr der Beitragspflicht, da diese 2017 per Vertrag abgelöst wurde.