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Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass auf Anfrage das Städtebaudezernat der Bezirksregierung der beabsichtigten Maßnahme zugestimmt hat, da man einen sinnvollen Abschluss der Ortslage Brenzingen erkennt. Es wurden jedoch einige Vorgaben dem Planer zu Beachtung aufgegeben, so darf unter anderem der Siefen nicht tangiert, die Planung der B 256 n muss berücksichtigt werden. Die höhere Landschaftsbehörde hat aus ihrer Sicht gebeten, auf eine Bebauung des Hangrückens – um eine starke Beeinträchtigung des Landschaftsbildes zu vermeiden –, zu verzichten. Herr Knott erklärt, dass hier die Möglichkeit bestehe, in dem kritischen Bereich Höhenbegrenzungen vorzugeben sowie eine Begrünung von Teilbereichen. Die
Planung sieht insgesamt eine Bebauung von maximal 18 Häusern vor. Die
Grundstücksgrößen liegen zwischen 800 m² und 1.000 m². Seitens
der Grundstückseigentümer ist beabsichtigt, das Plangebiet an einen
Erschließungsträger zu veräußern, der die Voraussetzungen dann beachten muss. Seitens
des Ausschusses wird eine Bebauung in diesem Bereich als unverträglich
angesehen. StV. Neusinger erklärt unter anderem, dass die Anwohner durch den
aufkommenden zusätzlichen Verkehr Mehrbelastungen der Straße und Wege zu dem
Gebiet befürchten. Er erklärt, dass die CDU-Fraktion eine Bebauung in diesem
Bereich ablehnen wird. StV.
Theuer führt aus, dass einer Bebauung erst zugestimmt werden kann, wenn die
Infrastruktur stimmt. StV.
Hennlein weist auf die in unmittelbarer Nähe liegende Nutscheid hin. Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, die Bebauung
des Plangebietes und somit die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Waldbröl und die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
Waldbröl-Brenzingen, Mühlenberg, aufgrund der mangelnden Infrastruktur und der
unvermeidbaren Landschaftsbeeinträchtigung abzulehnen. |
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