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StV. Theuer erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Das Verwaltungsgericht schlägt zur
Legalisierung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Mit
der Bezirksregierung muss aber noch abgeklärt werden, ob eine solch kleine
gewerbliche Fläche dargestellt werden kann. Die Entwürfe der vorbereitenden und
verbindlichen Bauleitplanung sind seitens Herrn Barth zu erarbeiten. Es ist
davon auszugehen, dass ein Bebauungsplan das gesamte Gelände der Firma Barth umfassen muss. Auf
Fragen aus dem Ausschuss sagt die Verwaltung zu, mit der unteren Wasserbehörde
über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verlegung des Gewässers zu sprechen und
die Bachquerung über den Weg zu verrohren. Nach
Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt bei einer Stimmenthaltung dem
Antrag des Herrn Walter Barth, Bettinger Weg 33 – 35, Waldbröl, auf
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl zwecks Legalisierung eines bestehenden
Lagerplatzes für die gewerbliche Nutzung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes
statt. Die Details der Planung sind mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen. |
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