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Auszug - Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Herrn Walter Barth in Hermesdorf, Bettinger Weg  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/197/2005 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für den Garten- und Landschaftsbaubetrieb des Herrn Walter Barth in Hermesdorf, Bettinger Weg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Theuer erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den Sachverhalt. Das Verwaltungsgericht schlägt zur Legalisierung die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vor. Mit der Bezirksregierung muss aber noch abgeklärt werden, ob eine solch kleine gewerbliche Fläche dargestellt werden kann. Die Entwürfe der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung sind seitens Herrn Barth zu erarbeiten. Es ist davon auszugehen, dass ein Bebauungsplan das gesamte Gelände der Firma Barth umfassen  muss.

 

Auf Fragen aus dem Ausschuss sagt die Verwaltung zu, mit der unteren Wasserbehörde über die wasserrechtliche Erlaubnis zur Verlegung des Gewässers zu sprechen und die Bachquerung über den Weg zu verrohren.

 

Nach Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt bei einer Stimmenthaltung dem Antrag des Herrn Walter Barth, Bettinger Weg 33 – 35, Waldbröl, auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl zwecks Legalisierung eines bestehenden Lagerplatzes für die gewerbliche Nutzung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes statt. Die Details der Planung sind mit der Bezirksregierung Köln abzustimmen.