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Auszug - Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB für Wilkenroth, westlicher Teil  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/198/2005 Aufstellung eines einfachen Bebauungsplanes Nr. 62 nach § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 BauGB für Wilkenroth, westlicher Teil
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert das Begehren des Gemeinnützigen Vereines Wilkenroth, den Erhalt des dörflichen und durchgrünten Charakters bei der zukünftigen Bebauung zu beachten und die öffentlichen Flächen sowie die Uferschutzstreifen im Bereich des Wilkenrother Baches in der Talaue dauerhaft freizuhalten und planungsrechtlich abzusichern.

 

Dies wurde von der Verwaltung geprüft und festgestellt, dass ein dringendes Planungserfordernis zumindest für den westlichen Teil Wilkenroths besteht. Die Aufstellung eines Bebauungsplanes, in dem die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 sowie eine Zahl der Vollgeschosse mit II und die zulässige Zahl der Wohnungen je Gebäude mit zwei festgeschrieben wird, soll eine dorftypische Bebauung sicherstellen.

 

Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, so führt Herr Knott aus, kann dieser einfache Bebauungsplan, der Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Gestaltung der Gebäude regelt, nach § 13 Abs. 1 BauGB im vereinfachten Verfahren abgewickelt werden. Alle anderen Kriterien richten sich nach § 34 BauGB.

 

Nach Diskussion im Ausschuss, in der die Notwendigkeit der Maßnahme einhellig unterstützt wird, fasst der Ausschuss folgenden

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes für den Bereich Wilkenroth, westlicher Teil. Es wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet. Das Plangebiet ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb angemessener Frist zu geben.