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Frau Loth, vom Planungsbüro Loth Städtebau und Stadtplanung, Marburger Tor 4-6, 57072 Siegen stellt dem Ausschuss anhand einer Präsentation (online in Allris verfügbar) die nunmehr, vor allem aufgrund der Feststellung einer Gewässereigenschaft und der Erarbeitung eines Entwässerungskonzeptes im Plangebiet (siehe BV III/015/2024), geänderten Inhalte der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A “Thüringer Straße“ vor. Vorsitzender Steiniger liest die Beschlussvorschläge zur Aufhebung der Beschlüsse aus der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 27.11.2023 vor, über die der Ausschuss wie folgt abstimmt:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl hebt die nachfolgend genannten Beschlüsse (1.1-1.5) aus der Sitzung vom 27.11.2023 auf: 1.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
1.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
1.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
1.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
1.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
Folglich liest Vorsitzender Steiniger die Beschlussvorschläge zur Neufassung der Beschlüsse auf der Grundlage der in der heutigen Sitzung vorgestellten Planungsinhalte vor, über die der Ausschuss wie folgt abstimmt:
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl fasst die nachfolgend genannten Beschlüsse (2.1-2.5) auf der Grundlage der in der heutigen Sitzung vorgestellten Planungsinhalte neu: 2.1 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
2.2 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen und einer Enthaltung, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
2.3 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
2.4 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und drei Enthaltungen die Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 A „Thüringer Straße“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BauGB sowie § 3 Abs. 2 BauGB.
2.5 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB sowie § 4 Abs. 2 BauGB.
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