Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig, die Einziehung des öffentlichen Weges Gemarkung Schnörringen, Flur 49, Flurstück 76 in Waldbröl, Helzen nach den Bestimmungen des § 7 des Straßen- und Wegegesetzes NRW. Die Einziehung erfolgt als Allgemeinverfügung und wird öffentlich bekannt gegeben.
Nach Rechtskraft der Einziehung kann ein Verkauf an den Antragsteller erfolgen. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |