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Auszug - Handlungsleitfaden Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.06.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:00 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/059/2024 Handlungsleitfaden Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Rudolf BergenAktenzeichen:III/600/6
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Bergen stellt dem Ausschuss die Kurzversion des Handlungsleitfadens der Oberbergischen Kreises vor (Kurz- und Langversion des Handlungsleitfadens sind online in Allris verfügbar).

Nach reger Diskussion im Ausschuss wird der Beschlussvorschlag modifiziert. Unter anderem wird der Vorschlag von StV. Hein aufgenommen, die Bürgerbeteiligung, wie im Beispiel bei anderen Kommunen, in die Beschlussfassung mit aufzunehmen.

Vorsitzender Steiniger stellt dem Ausschuss den modifizierten Beschlussvorschlag vor, über den der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung der Martkstadt Waldbröl empfiehlt mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen dem Rat der Marktstadt Waldbröl zu beschließen, dass der Handlungsleitfaden zum Umgang mit PV Freiflächenanlagen im Oberbergischen Kreis zur Grundlage für zukünftige Entscheidungs- und Planungsprozesse wird. Neben der gesetzlich vorgesehenen Bürgerbeteiligung soll auf potentielle Projektierer eingewirkt werden, dass diese auf freiwililliger Basis eine Bürgerbeteiligung anbieten. Ergänzend wird im Sinne des Leitsatz 1 des Leitfadens beschlossen, dass in der Regel nur Flächen ab ca. 5ha in Betracht gezogen werden. Von dieser Mindestgröße ausgenommen sind potenzielle Anlagen von Waldbröler Gewerbetreibenden, die den Strom mindestens in Teilen für den Eigenbedarf verwenden. Hier erfolgt eine Einzelfallprüfung.