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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Humboldtweges  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/204/2005 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Humboldtweges
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:60/6/643-03-
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für eine Beitragserhebung vorliegen, die Erschließungsbeiträge jetzt erhoben werden müssen. Der zu verteilende Erschließungsaufwand von 49.179,31 € muss auf 8.209 Verrechnungseinheiten verteilt werden.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei Straße „Humboldtweg“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Straße Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit Fahrbahn, einer betriebsfertigen Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               51.310,35 €

Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                                 5.131,04 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von                                       46.179,31 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird ( § 7 der EBS).

 

Die Summe der Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen   x   mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)  im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE.

 

Beitragsberechnung:  

46.179,31 € zu verteilender Aufwand             =  5,62545 € / VRE

Verrechnungseinheiten 8.209 VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr. 675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr. 54, 322