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Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass nachdem die rechtlichen Voraussetzungen für
eine Beitragserhebung vorliegen, die Erschließungsbeiträge jetzt erhoben werden
müssen. Der zu verteilende Erschließungsaufwand von 49.179,31 € muss auf
8.209 Verrechnungseinheiten verteilt werden. Beschluss: Der Ausschuss für
Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl
festzustellen, dass es sich bei Straße „Humboldtweg“ um eine
Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) handelt. Die Straße Humboldtweg wurde entsprechend des § 10 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm mit
Fahrbahn, einer betriebsfertigen Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig
hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.
Der nach § 4 der
Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt 51.310,35
€ Nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS 5.131,04 € wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von 46.179,31
€ auf die von der
Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Gemäß § 6 der
Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Humboldtweg“
erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. Der zu verteilende Aufwand
von 46.179,32 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet
verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche,
die entsprechend nach Art und Maß mit einem Vom-Hundert-Satz vervielfacht wird
( § 7 der EBS). Die Summe der
Verrechnungseinheiten (VRE) (= Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen x
mit jeweiligem Vom-Hundert-Satz)
im Abrechnungsgebiet beträgt 8.209 VRE. Beitragsberechnung: 46.179,31 € zu verteilender Aufwand = 5,62545 € / VRE Verrechnungseinheiten 8.209
VRE Der Beitragspflicht
unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 26, Flurstück-Nr.
675, 666, 671, 668, 670, 664, 669, Gemarkung Waldbröl Flur 76, Flurstück-Nr.
54, 322 |
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