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Auszug - Beratung über das Konzept zur Bebauung des "Isengartener Berges" - Ergebnis der Anfrage nach § 34 LPlG NRW zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg" - 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg" - Bebauungsplan Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/086/2024 Beratung über das Konzept zur Bebauung des "Isengartener Berges"
- Ergebnis der Anfrage nach § 34 LPlG NRW zur 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"
- 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"
- Bebauungsplan Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl - "Isengartener Berg"

     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Steiniger berichtet, dass ihn am 31.08.24 eine E-Mail von Herrn Doktor Knippertz erreicht habe, in der dieser darum bat in der heutigen Sitzung ein Statement zu diesem TOP abgeben zu dürfen. Entsprechend den Regularien müsse der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hierzu sein Einverständnis erteilen.

Der Ausschuss erteilt sein Einverständnis.

Vorsitzender Steiniger erläutert, dass den Ausschussmitgliedern zudem am heutigen Morgen, über die Verwaltung, eine E-Mail von Herrn Michael Fuchs zugekommen ist.

Herr Kiefer erläutert dem Ausschuss nochmals kurz den Sachverhalt (siehe Beschlussvorlage III/086/2024).

Vorsitzender Steiniger teilt dem Ausschuss mit, dass StV. Pampus vor der Sitzung noch mit dem Anliegen an ihn herangetreten sei, ebenfalls ein kurzes Statement zu diesem TOP abgeben zu wollen. StV. Pampus möchte jedoch Herrn Doktor Knippertz den Vortritt lassen und somit wird die Sitzung um 17:08 Uhr unterbrochen:

Herr Knipertz erläutert, dass er bei der letzten Begehung des Waldgrundstücks im Rahmen der Septembersitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung im Jahr 2023 mit der Frage an die Verwaltung herangetreten sei, ob eine Änderung des Flächennutzungsplans auch sein Grundstück (Flurstück 424) betreffen würde. Anhand der nun einsehbaren Planunterlagen sei ersichtlich, dass aufgrund der neuen Grenzlinien des Flächennutzungsplans sein Grundstück und die Grundstücke weiterer Anlieger aufgeteilt werden würden. Er fragt nun, welche Konsequenzen sich hierdurch für die betroffenen Anlieger ergeben würden. Zudem möchte er wissen, ob die für die Erschließung der neu entstehenden Baugrundstücke zu errichtenden Straße eine Erschließungsbeitragspflicht für die angrenzenden Anlieger auslösen würde.

Herr Kiefer teilt mit, dass die Erschließung des Baugebietes in diesem Fall durch den Bauherrn Herrn Roth abgewickelt würde und mit diesem etwaige Details abgeklärt werden müssen. Üblicherweise werde bei einer Erschließung durch Dritte zwischen diesen und der Verwaltung ein entsprechender Erschließungsvertrag geschlossen, in dem die genaueren Ausführungsregularien der Maßnahme festgehalten werden. Im Zuge des Ausbaus erfolge dann gewöhnlich ein Straßen- und Kanalbau sowie die Verlegung von Leitungen für Wasser und private Unternehmen. r die bereits ansässigen Anlieger entstünden hierbei üblicherweise keine Kosten. 

Bezüglich der grundsätzliche Abgrenzung des Plangebietes erläutert Herr Kiefer, dass für die Verwaltung die Möglichkeit bestehe, das Flurstück 424 aus der Bauleitplanung herauszunehmen. Sollte Herr Kniepertz sich hierfür ausprechen, so könnten die Beschlussvorschläge entsprechend der Herausnahme des Flurstücks 424 aus der Planung abgeändert werden.

Vorsitzende Pampus erläutert dem Ausschuss ihre Überlegungen zu dem Vorhaben:

Ihrer Meinung nach sei im Laufe der Zeit im Zuge der Entwicklung des Waldbröler Stadtgebietes immer wieder Wald abgeholzt worden, um Platz für neue Wohngebiete zu schaffen. Bisher habe es hierzu nie große Einwände seitens der Einwohner gegeben. Zudem weist sie die anwesenden Anlieger des Isengartener Berges darauf hin, dass auch für die Errichtung ihrer Häuser zuvor Wald abgeholzt wurde. Bei dem derzeitigen Restbestand an Bäumen handle es sich zudem nicht mehr um gesundes Holz oder einen besonders schützenswerten Bestand. Die grundsätzliche Nachhaltigkeit bei Baumaßnahmen und Wohnraumerschließung liege ihr jedoch sehr am Herzen und die SPD habe sich in den letzten Jahren wiederholt für eine Baumschutzsatzung ausgesprochen. In dem heute vorliegenden Planungsentwurf sieht sie in der Gesamtbetrachtung diverser Aspekte die potentielle Verwirklichung einer nachhaltigen Wohnraumerschließung.

Vorsitzender Steiniger spricht sich ebenfalls für das Vorhaben aus. Er betont hier neben der bereits von StV. Pampus angesprochenen Nachhaltigkeit vor allem einen bauplanungsrechtlichen Lückenschluss zu sehen.

Herr Fuchs weist daraufhin, dass es ihm und der Anliegerschaft vorrangig nicht um die Bewahrung einer schönen Aussicht gehe, sondern um die Bewahrung des kleinen Waldgebietes als solches. Zudem sei in der letzten Zeit bereits im Übermaß Bauland in Waldbröl ausgewiesen worden und er bezweifle demnach, dass die Notwendigkeit für weiteres Bauland bestehe.

Vorsitzender Steiniger entgegnet, dass Bauland nicht nach derzeitgem Bestandsbedarf, sondern nach zukünftig zu erwartender Bedarfsentwicklung ausgewiesen werde. Geprüft werde, ob entsprechend vorgelegte Konzepte sich in das städtebauliche Konzept einfinden würden. r die durch diese Maßnahme versiegelten Flächen werde zudem ein Ausgleich geschaffen.

Vorsitzender Steiniger stellt dem Ausschuss die Beschlussvorschläge vor, über die der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl begrüßt und unterstützt einstimmig bei zwei Enthaltungen das in der Sitzung am 18.09.2023 vorgestellte Bebauungskonzept und beauftragt auf dieser Grundlage die Verwaltung mit der Erarbeitung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ sowie mit der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes. Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ im Normalverfahren.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ sowie den Bebauungsplanentwurf Nr. 116 der Marktstadt Waldbröl im Bereich Waldbröl Isengartener Berg“ auf Kosten des Antragstellers erarbeiten zu lassen und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Aufstellung der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes der Marktstadt im Bereich Waldbröl - “Isengartener Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan mit Ausnahme des Grundstückes Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück 424.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig bei zwei Enthaltungen die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 116  der Marktstadt im Bereich Waldbröl - “Isengartener Berg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit der Abgrenzung im Anlageplan mit Ausnahme des Grundstückes Gemarkung Waldbröl, Flur 13, Flurstück 424.