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Auszug - 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.09.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:51 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/093/2024 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Britta SchmitzAktenzeichen:FB III 600/3
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Herr Kiefer erläutert dem Ausschuss kurz den Sachverhalt (siehe Beschlussvorlage III/093/2024).

StV. Pampus spricht sich dafür aus die Zweckbestimmung des Rad- und Gehweges beizubehalten. Obwohl dieser nicht umfänglich realisiert worden sei, befinde sich derzeit dennoch eine Art zugewachsene Zuwegung zu den Firmengeländen entlang dieser Fläche. Die Zuwegung solle vor allem r die Erreichbarkeit der Firmengelände für die Arbeitnehmer erhalten bleiben und freigeschnitten werden.

StV. Giebeler widerspricht StV. Pampus und ist der Meinung, dass die Zuwegung bisher nie genutzt wurde und daher zugewachsen sei. Die Zuwegung sei bisher nicht benötigt worden und demnach sei es auch jetzt nicht nötig diese freizuschneiden und der Firma die damit einhergehenden Nachteile eines öffentlichen Weges auf ihrem privaten Firmengelände zuzumuten.

Vorsitzender Steiniger betont, dass er in Anbetracht dieser Umstände vorrangig die Belange der Wirtschaftsförderung sehe.

Vorsitzender Steiniger liest dem Ausschuss die Beschlussvorschläge vor, über die dieser wie folgt abstimmt:

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11 B „IGP Hermesdorf I“ der Marktstadt Waldbröl im Bereich „Friedrich-Engels-Straße“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates der Marktstadt Waldbröl beschließt mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung gemäß § 13a Abs.3 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB, dass die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.