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Kämmerin Brauer erläutert die Vorlage.
StV. Greb erklärt für die FDP-Fraktion der Vorlage nicht zuzustimmen.
Es erhebt sich eine kurze Diskussion.
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt mit zwei Nein-Stimmen und 15 Ja-Stimmen dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung zu beschließen:
Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei der Grundsteuer B für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.
Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.
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