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Auszug - Grundsteuerreform: Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung  

 
 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
TOP: Ö 12
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 13.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
V/138/2024 Grundsteuerreform: Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gross, Indra
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

mmerin Brauer erläutert die Vorlage.

 

StV. Greb erklärt für die FDP-Fraktion der Vorlage nicht zuzustimmen.

 

Es erhebt sich eine kurze Diskussion.

 

 


Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Marktstadt Waldbröl empfiehlt mit zwei Nein-Stimmen und 15 Ja-Stimmen dem Stadtrat, die als Anlage 1 beigefügte Hebesatzsatzung zu beschließen:

 

Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei der Grundsteuer Br Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.