Bürgerinformationssystem
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Bürgermeisterin Weber berichtet, dass die Stadt Waldbröl die Bürger*innen ausführlich über die Grundsteuerreform auf ihrer Homepage unterrichten möchte. Beschluss:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehheitlich mit fünf Gegenstimmen die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung:
Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei der Grundsteuer B für Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.
Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.
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