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Auszug - Grundsteuerreform: Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung - sh. Haupt- u. Finanzausschuss v. 13.11.2024  

 
 
Sitzung des Rates der Marktstadt Waldbröl
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 27.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
V/138/2024 Grundsteuerreform: Festlegung der Hebesätze für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2025 und Beschluss über die Hebesatzsatzung
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gross, Indra
Federführend:Fachbereich V, Kämmerei   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

rgermeisterin Weber berichtet, dass die Stadt Waldbröl die Bürger*innen ausführlich über die Grundsteuerreform auf ihrer Homepage unterrichten möchte.


Beschluss:

 

Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt mehheitlich mit fünf Gegenstimmen die als Anlage beigefügte Hebesatzsatzung:

 

Für die Grundsteuer A wird ein Hebesatz in Höhe von 252 v. H. festgesetzt, bei der Grundsteuer Br Wohngrundstücke ein Hebesatz von 815 v. H. und für Nichtwohngrundstücke ein Hebesatz in Höhe von 1.309 v. H.

 

Die Hebesatzsatzung gilt ausschließlich für das Jahr 2025.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Hebesatzsatzung für die Grundsteuer_diff_Hebesätze_2025 (91 KB)