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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd" - Vorlage wird nachgereicht  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Verkehr Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.11.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:09 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgersaal, Nümbrechter Straße 19, 51545 Waldbröl
Ort:
III/094/2024 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen Eichendorffweg "West", Eichendorffweg "Ost", Hölderlinstraße "Süd" und Sudermannweg "Süd"
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Sabrina MüllerAktenzeichen:III/600/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzende Pampus stellt die Beschlussvorschläge vor, über die der Ausschuss wie folgt abstimmt:

 


Beschlüsse:

 

Zu 1.   Erschließungsanlage Eichendorffweg „West"

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei der Straße Eichendorffweg „West" um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „West" wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     511.572,26 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  51.157,23 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      460.415,03 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 460.415,03 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§  7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 25.577 m².

 

Beitragsberechnung:

 

460.513,03 € zu verteilender Aufwand = 18,00113516 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 25.577 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 51/2, 205, 451, 267, 268, 358, 269, 270, 258, 293, 184, 185, 186, 252, 251

188, 447, 219, 218, 217, 216, 422, 326, 343, 348, 351, 353, 411, 410, 175, 455, 347, 344.

 

 

 

Zu 2.   Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei der Straße Eichendorffweg „Ost“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Eichendorffweg „Ost“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     149.000,88 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  14.900,09 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      134.100,79 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 134.100,79 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 9.818  m².

 

Beitragsberechnung:

 

134.100,79 € zu verteilender Aufwand = 13,65866694 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 9.818 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 446, 332, 331, 330, 329, 328, 467, 365, 366, 367 und 209.

 

 

Zu 3.   Erschließungsanlage Hölderlinstraße „Süd“

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei der Hölderlinstraße „Süd“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Hölderlinstraße „Süd“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     263.250,05 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  26.325,01 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      236.925,04

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 236.925,04 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 11.417 m².

 

Beitragsberechnung:

 

236.925,04 € zu verteilender Aufwand = 20,75195279 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 11.417 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 422, 326, 459, 390, 224, 223, 222, 221, 220, 400, 401, 402, 403 und 219.

 

 

 

Zu 4.   Erschließungsanlage Sudermannweg „Süd“

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl festzustellen, dass es sich bei der Straße Sudermannweg „Süd“ um eine Erschließungsanlage im Sinne des § 127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Die Erschließungsanlage Sudermannweg „Süd“ wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) in Verbindung mit dem Bauprogramm einer Fahrbahn sowie mit betriebsfertigen Straßenentwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

Der nach § 4 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt     268.272,28 €

nach Abzug des Stadtanteils  von 10 v. H. gem. § 5 EBS   -  26.827,23 €

wird der zu verteilende Erschließungsaufwand von      241.445,05 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt.

 

Gemäß § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bildet die Erschließungsanlage zusammen mit den erschlossenen Grundstücken das Abrechnungsgebiet.

 

Der zu verteilende Aufwand von 241.445,05 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt. Maßstab für die Verteilung der Erschließungsbeiträge ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art und Maß mit einem Faktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe der Gesamtverteilfläche (=Summe der anrechenbaren Grundstücksflächen  x  mit jeweiligem Faktor)  im Abrechnungsgebiet beträgt 12.091 m².

 

Beitragsberechnung:

 

241.445,05 € zu verteilender Aufwand = 19,9689895 € / m² bei I-Vollgeschoss

Gesamtverteilfläche 12.091 m²

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Hermesdorf, Flur 61, Flurstücke Nr. 467, 364, 209, 159, 371, 372, 465, 405, 374, 387, 388, 376, 377 und 378.