Bürgerinformationssystem
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1. Aggerverband mit Schreiben vom 15.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass seitens des Aggerverbandes keine Betroffenheit besteht.
2. Deutsche Telekom Technik GmbH mit Schreiben vom 20.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise der Telekom Technik GmbH zur Kenntnis. Die Stadtverwaltung wird Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahme frühzeitig der Telekom Technik GmbH in Köln schriftlich mitteilen.
3. Bezirksregierung Köln, Dezernat 53 - Immissionsschutz einschl. anlagenbezogener Umweltschutz, Koordinierung Regional-Initiative Wind mit Schreiben vom 29.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die durch das Dezernat 53 der Bezirksregierung Köln zu vertretenden immissionsschutzrechtlichen Belange durch die Bauleitplanung nicht berührt werden. Der Hinweis zur 10 kV-Freileitung wird zur Kenntnis genommen.
4. Abwasserwerk / Stadtwerke Waldbröl GmbH mit Schreiben vom 03.02.2025
Entsorgung von Schmutzwasser
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass kein öffentlicher Schmutzwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird. Die Schmutzwasserentsorgung wird über die Errichtung eines privaten Rohrsystems über das Fremdgrundstück (Gemarkung Schnörringen, Flur 14, Flurstück 168) zur Fortleitung in den öffentlichen Schmutzwasserkanal in der Straße „Heide“ sichergestellt. Die private Abwasserleitung wird mit einer persönlich beschränkten Grunddienstbarkeit leitungsrechtlich abgesichert.
Entsorgung von Niederschlagswasser
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass kein öffentlicher Regenwasserkanal für einen direkten Anschluss vorgehalten wird. Durch die Marktstadt Waldbröl wird zum Nachweis einer realisierbaren gemeinwohlverträglichen Versickerung des Niederschlagswassers eine Fachplanung einer regelkonformen Versickerungsanlage beauftragt. Zur geplanten Veröffentlichung im Internet wurde bereits durch die Geonorm GmbH, Gießen ein „Geotechnischer Bericht“ mit Stand vom 10.03.2025 erarbeitet, der zu dem Ergebnis kommt, dass der Untergrund als durchlässig zu bewerten ist. Der Hinweis auf den notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisantrag gemäß § 8 WHG wird entsprechend beachtet.
Hinweis zur Entsorgung von Niederschlagswasser – Überflutungsnachweis:
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise des Abwasserwerkes zur Kenntnis.
5. Oberbergischer Kreis mit Schreiben vom 19.02.2025
Landschaftspflege, Artenschutz
Landschaftspflege
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt die Hinweise zustimmend zur Kenntnis und stellt einstimmig fest, dass aus landschaftspflegerischer Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und dass zu Details zu dem Planstand der frühzeitigen Beteiligung noch keine Stellungnahme abgegeben werden kann, da ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag mit Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung noch nicht vorliegt. Der landschaftspflegerische Fachbeitrag wurde zu der geplanten Veröffentlichung im Internet nunmehr erarbeitet und berücksichtigt die vorgetragenen Hinweise.
Artenschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Die Hinweise werden im Rahmen der Bauausführung entsprechend berücksichtigt.
Umweltamt
Gewässerschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus vorfluttechnischer Sicht keine Bedenken bestehen.
Kommunale Abwasserbeseitigung
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass eine abschließende Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde zu dem Planstand der frühzeitigen Beteiligung nicht möglich ist. Zu der geplanten Veröffentlichung im Internet wurde durch die Geonorm GmbH, Gießen ein „Geotechnischer Bericht“ mit Stand vom 10.03.2025 erarbeitet, der zu dem Ergebnis kommt, dass der Untergrund als durchlässig zu bewerten ist. Die Benennung der Behandlungsbedürftigkeit des Niederschlagswassers ist nicht auf Ebene der Bauleitplanung erforderlich. Die Beachtung der entsprechenden Vorschriften erfolgt im Rahmen der Bauantragstellung. Ebenfalls ist eine Ausweisung der Fläche für die Versickerungsanlage im Bebauungsplan nicht erforderlich. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine dezentrale Versickerungsanlage. Die Fachplanung einer regelkonformen Versickerungsanlage wird durch die Marktstadt Waldbröl beauftragt. Die Hinweise auf die notwendige Antragstellung bei der Unteren Wasserbehörde sowie zur Beachtung der Belange des Starkregen- und Überflutungsschutzes werden zur Kenntnis genommen.
Bodenschutz und Altlasten
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen und nimmt die Hinweise zur Kenntnis. Die Anregungen sind in den Planunterlagen zur geplanten Veröffentlichung im Internet entsprechend berücksichtigt.
Immissionsschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht keine Anregungen und Hinweise vorgebracht werden.
Amt für Rettungsdienst, Brand- und Bevölkerungsschutz
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass die Vorgaben zur Löschwasserversorgung eingehalten werden. Der Hinweis in brandschutztechnischer Sicht wird zur Kenntnis genommen.
Polizei NRW, Oberbergischer Kreis, Direktion Verkehr
Der Rat der Marktstadt Waldbröl nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Hinweis zur Beachtung der Sichtbeziehungen wird im Rahmen der Bauantragstellung entsprechend berücksichtigt.
6. Wasserverband Rhein-Sieg-Kreis mit Schreiben vom 24.02.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl stellt einstimmig fest, dass mit dem Vorhaben keine Gewässer in der Unterhaltung des Wasserverbandes Rhein-Sieg-Kreis betroffen sind.
Folgende Träger öffentlicher Belange äußerten schriftliche keine Anregungen oder Bedenken:
1. Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Schreiben vom 20.01.2025 2. IHK Köln, Geschäftsstelle Oberberg mit Schreiben vom 28.01.2025
Der Rat der Marktstadt Waldbröl beschließt einstimmig die Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 117 „Feuerwehrhaus Heide“ der Marktstadt Waldbröl im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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