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Auszug - 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/206/2005 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Dipl

 

Dipl.-Ing. Wolfram Erhardt von der OAG führt aus, dass gegenüber der ursprünglichen Planung das Plangebiet in zwei Teilbereichen geändert wurde, und zwar wurde die Fläche des Regenrückhaltebeckens in den Bereich der Teiche verlegt und die landwirtschaftliche Fläche vergrößert ausgewiesen, weil Grunderwerb hier nicht möglich war. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist die gewerbliche Baufläche erweitert worden. Diese Fläche kann ggf. mittels Erddeponie aufgefüllt werden.

 

Die Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschließlich 18.07.2005 beteiligt; die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte bis zum 29.07.2005.

 

Vorsitzender Schneider sieht es für unerlässlich an, eine zweite Zufahrtsstraße in das Plangebiet auch im Hinblick auf eventuell eintretende Notfälle einzuplanen, und zwar von der L 339 aus. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses.

 

Da eine 8,00 m hohe Böschung seitens der OAG vorgesehen ist, bittet StV. Theuer um Vorlage von Geländeprofilen. Dies wird seitens Herrn Ehrhardt zugesagt.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Zu den eingegangenen Stellungnahmen werden folgende Beschlüsse gefasst:

 

1. Helmut Dresbach, Waldbröl-Thierseifen, mit Schreiben vom 18.07.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Aufstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) und der Gewährung eines Härteausgleichs (§ 181 BauGB) zur Kenntnis.

 

Jedoch ist auch seitens der Stadt darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verhandlungen stattgefunden haben und Angebote gemacht wurden, ohne dass Herr Dresbach ein Entgegenkommen gezeigt hat. Da keine geringste Einigkeit in den letzten Verhandlungsjahren erzielt werden konnte, wird auch durch diese 37. Flächennutzungsplanänderung dem Anliegen von Herrn Dresbach nachgekommen und seine im Eigentum befindlichen Flächen wieder als Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Insofern werden ca. 5,2 ha Fläche für die Landwirtschaft entsprechend des Bestandes dargestellt. Lediglich für die Verbesserung der öffentlichen Verkehrserschließung ist ein Flächenbedarf von ca. 3.500 m² von den Eigentumsflächen des Herrn Dresbach zwingend erforderlich.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Bedenken hinsichtlich der Inanspruchnahme von ca. 3.500 m² seiner landwirtschaftlichen Flächen zurück, weil die Anbindung des Gewerbeparks Hermesdorf an die überregionale Verkehrsachse L 339 zwingend erforderlich und die Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen minimal ist. Diese Anbindung ist auch für Notfalleinsätze bei Sperrung der ersten Zufahrt notwendig.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Inanspruchnahme des östlichen Teiches als unbegründet zurück, weil auch der nunmehr geplante Eingriff vollständig ausgeglichen wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich des Notbrunnens zur Kenntnis und stellt die Entbehrlichkeit des Brunnens fest.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme den Hinweis des Herrn Dresbach bezüglich eines eventuellen Nachreichens ergänzender Begründungen zur Kenntnis.

 

 

2. Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Oberbergischer Kreis, mit Schreiben vom

    22.07.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht bei einer Gegenstimme der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer. Die Erschließung des Gewerbeparks Richtung Hermesdorf wurde geprüft und entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung für nicht ausreichend erachtet, weil der Gewerbepark Hermesdorf I und II zur besseren Anbindung durch das überregionale Straßennetz und für Notfalleinsätze die zweite Zufahrt benötigt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme den Einwand zur Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zurück.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt bei einer Gegenstimme fest, dass über die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C der Stadt Waldbröl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 entschieden worden ist.

 

 

3. Oberbergischer Kreis, mit Schreiben vom 15.05.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis. Der vorliegende Umweltbericht wird auf die erforderlichen Aussagen zu der vorbereitenden Bauleitplanung abgestimmt.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis.

 

Die Geländeherrichtung des Gewerbeparks wird mit dem örtlich vorhandenen Rohboden weitgehend im Massenausgleich erfolgen. Der Oberbodenabtrag wird aufgrund mangelnder Verwendungsmöglichkeit vor Ort, in überwiegender Masse zur Übernahme durch die bauausführende Firma ausgeschrieben und damit zum Abtransport gebracht. Eine Überschreitung der Vorsorgewerte ist nicht auszuschließen und ist durch die bauausführende Firma gemäß Bodenschutzgesetz bei der weiteren Verwendung zu berücksichtigen.

 

Die Eingriffe im Boden werden durch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen kompensiert.

 

Der Umweltbericht wird entsprechend angepasst.

 

 

4. Aggerverband, mit Schreiben vom 21.07.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Aggerverbandes zum Schutz von Trinkwassertransportleitungen zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt bei einer Gegenstimme fest, dass der Stellungnahme des Fachbereiches Fließgewässer des Aggerverbandes in der weiteren Bauleitplanung vollinhaltlich gefolgt wird.

 

 

5. Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach, mit Schreiben vom 21.07.2005

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Straßenbauverwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.