Bürgerinformationssystem
Dipl.-Ing. Wolfram Erhardt von der OAG führt aus, dass gegenüber der ursprünglichen Planung das Plangebiet in zwei Teilbereichen geändert wurde, und zwar wurde die Fläche des Regenrückhaltebeckens in den Bereich der Teiche verlegt und die landwirtschaftliche Fläche vergrößert ausgewiesen, weil Grunderwerb hier nicht möglich war. Im nördlichen Bereich des Plangebietes ist die gewerbliche Baufläche erweitert worden. Diese Fläche kann ggf. mittels Erddeponie aufgefüllt werden. Die
Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 04.07.2005 bis einschließlich 18.07.2005
beteiligt; die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange erfolgte bis zum 29.07.2005. Vorsitzender
Schneider sieht es für unerlässlich an, eine zweite Zufahrtsstraße in das
Plangebiet auch im Hinblick auf eventuell eintretende Notfälle einzuplanen, und
zwar von der L 339 aus. Dies findet die Zustimmung des Ausschusses. Da
eine 8,00 m hohe Böschung seitens der OAG vorgesehen ist, bittet StV. Theuer um
Vorlage von Geländeprofilen. Dies wird seitens Herrn Ehrhardt zugesagt. Zu den eingegangenen Stellungnahmen werden folgende Beschlüsse gefasst: 1.
Helmut Dresbach, Waldbröl-Thierseifen, mit Schreiben vom 18.07.2005 Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Aufstellung eines Sozialplanes (§ 180 BauGB) und der Gewährung eines Härteausgleichs (§ 181 BauGB) zur Kenntnis. Jedoch
ist auch seitens der Stadt darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verhandlungen
stattgefunden haben und Angebote gemacht wurden, ohne dass Herr Dresbach ein
Entgegenkommen gezeigt hat. Da keine geringste Einigkeit in den letzten
Verhandlungsjahren erzielt werden konnte, wird auch durch diese 37.
Flächennutzungsplanänderung dem Anliegen von Herrn Dresbach nachgekommen und
seine im Eigentum befindlichen Flächen wieder als Flächen für die Landwirtschaft
ausgewiesen. Insofern werden ca. 5,2 ha Fläche für die Landwirtschaft
entsprechend des Bestandes dargestellt. Lediglich für die Verbesserung der
öffentlichen Verkehrserschließung ist ein Flächenbedarf von ca. 3.500 m² von
den Eigentumsflächen des Herrn Dresbach zwingend erforderlich. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die
Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Bedenken hinsichtlich der
Inanspruchnahme von ca. 3.500 m² seiner landwirtschaftlichen Flächen zurück,
weil die Anbindung des Gewerbeparks Hermesdorf an die überregionale
Verkehrsachse L 339 zwingend erforderlich und die Beeinträchtigung der
landwirtschaftlichen Nutzflächen minimal ist. Diese Anbindung ist auch für Notfalleinsätze
bei Sperrung der ersten Zufahrt notwendig. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die
Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich der Inanspruchnahme des östlichen
Teiches als unbegründet zurück, weil auch der nunmehr geplante Eingriff
vollständig ausgeglichen wird. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die
Stellungnahme des Herrn Dresbach bezüglich des Notbrunnens zur Kenntnis und
stellt die Entbehrlichkeit des Brunnens fest. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme den
Hinweis des Herrn Dresbach bezüglich eines eventuellen Nachreichens ergänzender
Begründungen zur Kenntnis. 2.
Landwirtschaftskammer NRW, Kreisstelle Oberbergischer Kreis, mit Schreiben vom Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht bei einer Gegenstimme der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer. Die Erschließung des Gewerbeparks Richtung Hermesdorf wurde geprüft und entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung für nicht ausreichend erachtet, weil der Gewerbepark Hermesdorf I und II zur besseren Anbindung durch das überregionale Straßennetz und für Notfalleinsätze die zweite Zufahrt benötigt. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme den
Einwand zur Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen Nutzflächen zurück. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt bei einer Gegenstimme fest,
dass über die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 C der Stadt Waldbröl in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung am 06.09.2004 entschieden worden ist. 3.
Oberbergischer Kreis, mit Schreiben vom 15.05.2005 Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis. Der vorliegende Umweltbericht wird auf die erforderlichen Aussagen zu der vorbereitenden Bauleitplanung abgestimmt. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die
Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde zustimmend zur Kenntnis. Die
Geländeherrichtung des Gewerbeparks wird mit dem örtlich vorhandenen Rohboden
weitgehend im Massenausgleich erfolgen. Der Oberbodenabtrag wird aufgrund
mangelnder Verwendungsmöglichkeit vor Ort, in überwiegender Masse zur Übernahme
durch die bauausführende Firma ausgeschrieben und damit zum Abtransport
gebracht. Eine Überschreitung der Vorsorgewerte ist nicht auszuschließen und
ist durch die bauausführende Firma gemäß Bodenschutzgesetz bei der weiteren
Verwendung zu berücksichtigen. Die
Eingriffe im Boden werden durch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
kompensiert. Der
Umweltbericht wird entsprechend angepasst. 4.
Aggerverband, mit Schreiben vom 21.07.2005 Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Aggerverbandes zum Schutz von Trinkwassertransportleitungen zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt bei einer Gegenstimme fest,
dass der Stellungnahme des Fachbereiches Fließgewässer des Aggerverbandes in
der weiteren Bauleitplanung vollinhaltlich gefolgt wird. 5.
Straßen NRW, Niederlassung Gummersbach, mit Schreiben vom 21.07.2005 Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Straßenbauverwaltung zustimmend zur Kenntnis. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die öffentliche Auslegung der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Gewerbepark Hermesdorf II gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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