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Städt. Verw.-Rat Knott erklärt den Sachverhalt, und zwar wurde die Planung fortgeschrieben, da eine zusätzliche Gewerbegebietsfläche von ca. 1,0 ha im Nordosten des Gewerbeparks sowie eine Erweiterung des Plangebietes an der L 339 im Bereich der Regenrückhaltung und der ökologischen Ausgleichsflächen notwendig wurde. Der
am 06.09.2005 gefasste Offenlagebeschluss ist daher aufzuheben, die gefassten
Beschlüsse zur Abwägung gelten unverändert. Beschluss: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hebt bei einer Gegenstimme den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung des Rates vom 06.09.2004 zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 C der Stadt Waldbröl auf.
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