Bürgerinformationssystem
StV. Hartmann erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil. Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Bezirksregierung im Jahre 1999 erklärt hat,
dass gegen die im Planungsausschuss beschlossene Bauleitplanung aus
landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestünden. Daraufhin hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 06.12.2000 die Aufstellung der 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Da
die Planung der Trassenbestimmung der B 256 (die sogenannte Falllinie“
sollte durch das Plangebiet verlaufen) bisher ruhte, wurde das
Aufstellungsverfahren bis zur Vorlage des Bundesverkehrswegeplanes
zurückgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan wurde inzwischen vom Deutschen
Bundestag beschlossen und die Ortsumgehung Waldbröl / Denklingen in den
weiteren Bedarf eingestuft. Herr
Knott erklärt weiter, dass beim Ausbau der Turnerstraße diese im Bereich der
Klus eine neue Trassenführung erhalten soll, hierdurch hofft man auf eine
Entlastung der Straße Niederhof. Bei der Zubringerstraße handelt es sich um
eine Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die Straße ist in
6,00 m Breite mit Gehweg geplant. Die
Aufstellung des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Neubauvorhaben machen
Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierzu konnte eine Grundstückseigentümerin
innerhalb des Plangebietes zur Anlegung eines ÖKO-Kontos auf einem an das
Plangebiet grenzenden Grundstück gewonnen werden. Seitens
des Ausschusses werden Fragen zur Gestaltung der Grundstücke, der Renaturierung
des Brölbaches sowie der Fahrbahnbreite der Zubringerstraße gestellt. Planer
Kunze führt aus, dass in der Planung Ausgleichsmaßnahmen am Bach vorgesehen
sind. Des Weiteren ist im hinteren Bereich der Grundstücke ein 3,00 m –
5,00 m breiter Streifen für Anpflanzungsmaßnahmen festgelegt. Aufgrund
der Änderung des Plangebietes sowie der Neufassung des Baugesetzbuches ist es
erforderlich, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl, die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
Waldbröl, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat, den
Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2000 aufzuheben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||