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Auszug - 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 17.10.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/208/2005 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof
Bebauungsplan Nr. 110 - Brölerhütte / Niederhof - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Hartmann erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Städt. Verw.-Rat Knott führt aus, dass die Bezirksregierung im Jahre 1999 erklärt hat, dass gegen die im Planungsausschuss beschlossene Bauleitplanung aus landesplanerischer Sicht keine Bedenken bestünden. Daraufhin hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 06.12.2000 die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Da die Planung der Trassenbestimmung der B 256 (die sogenannte Falllinie“ sollte durch das Plangebiet verlaufen) bisher ruhte, wurde das Aufstellungsverfahren bis zur Vorlage des Bundesverkehrswegeplanes zurückgestellt. Der Bundesverkehrswegeplan wurde inzwischen vom Deutschen Bundestag beschlossen und die Ortsumgehung Waldbröl / Denklingen in den weiteren Bedarf eingestuft.

 

Herr Knott erklärt weiter, dass beim Ausbau der Turnerstraße diese im Bereich der Klus eine neue Trassenführung erhalten soll, hierdurch hofft man auf eine Entlastung der Straße Niederhof. Bei der Zubringerstraße handelt es sich um eine Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz, die Straße ist in 6,00 m Breite mit Gehweg geplant.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die damit verbundenen Neubauvorhaben machen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Hierzu konnte eine Grundstückseigentümerin innerhalb des Plangebietes zur Anlegung eines ÖKO-Kontos auf einem an das Plangebiet grenzenden Grundstück gewonnen werden.

 

Seitens des Ausschusses werden Fragen zur Gestaltung der Grundstücke, der Renaturierung des Brölbaches sowie der Fahrbahnbreite der Zubringerstraße gestellt. Planer Kunze führt aus, dass in der Planung Ausgleichsmaßnahmen am Bach vorgesehen sind. Des Weiteren ist im hinteren Bereich der Grundstücke ein 3,00 m – 5,00 m breiter Streifen für Anpflanzungsmaßnahmen festgelegt.

 

Aufgrund der Änderung des Plangebietes sowie der Neufassung des Baugesetzbuches ist es erforderlich, den Aufstellungsbeschluss aufzuheben.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl, die Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt einstimmig dem Rat, den Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2000 aufzuheben.