Bürgerinformationssystem
StV.
Höfer erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Beschlussfassung
nicht teil. Städt.
Verw.-Rat Knott erklärt den Sachverhalt und gibt Einblick in die in
Zusammenarbeit mit Herrn Kunze aufgestellte Planung. Das Plangebiet soll mit
Ausnahme der an der Planstraße B konzipierten Grundstücke an einen
Erschließungsträger veräußert werden. Es entstehen 24 neue Baugrundstücke in
diesem Bereich, wobei sechs Grundstücke zunächst seitens eines Eigentümers
nicht zur Verfügung stehen. Drei weitere Baugrundstücke sind am
Eisengartnerberg innerhalb des Plangebietes der Außenbereichssatzung
ausgewiesen. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig dem Rat der Stadt Waldbröl zu empfehlen, die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im Langengarten sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu beschließen. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig dem Rat der
Stadt Waldbröl zu empfehlen, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu beschließen. |
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