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Auszug - Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004; hier: Beschluss über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2004 und Entlastung des Bürgermeisters  

 
 
Sitzung des Rechnungsprüfungsauschusses
TOP: Ö 1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss1 Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 22.11.2005 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
10/217/2005 Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2004;
hier: Beschluss über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung 2004
und Entlastung des Bürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Thiel, ChristophAktenzeichen:10/Th
Federführend:Fachbereich I, Haupt- und Personalamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Oettershagen eröffnet die Sitzung und begrüsst die anwesenden Mitglieder der Verwaltung und des Ausschusses

Vorsitzender Oettershagen eröffnet die Sitzung und begrüsst die anwesenden Mitglieder der Verwaltung und des Ausschusses.

Es werden keine Einwendungen gegen die Tagesordnung erhoben.

 

 

Herr Opitz ändert die Vorlage dahingehend, dass der Satz „der freiwilligen Ausgaben mit Schwerpunkt Jugend und Sozialbereich“  gestrichen wird, da die Arbeitsgruppe ihren Prüfbericht noch nicht vorgelegt hat.

 

 

 

Der Vorsitzende eröffnet die Nichtöffentliche Sitzung.

 

:

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Nach Wiedereintritt in die öffentliche Sitzung um 16.25 Uhr und eingehender Diskussion mit Erläuterungen zur rechtlichen Situation fasst der Ausschuss folgenden einstimmigen Beschluss:

 

 

 

Der  Rechnungsprüfungsausschusses empfiehlt dem nimmt der Rat der Stadt Waldbrö,l den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses für das Rechnungsjahr 2004 zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und

 

 das im Schlussbericht aufgeführte, vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Ergebnis der Jahresrechnung 2004 zu beschließen

 

sowie

 

-          dem Bürgermeister gemäß § 94 GO NW die bestimmungsgemäße Entlastung für das 

     Rechnungsjahr 2004 zu erteilen..