Bürgerinformationssystem
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Die
Vertreter der beiden in Frage kommenden Kooperationspartner für die Offene
Ganztagsschule im Primarbereich, und zwar Herr Pfarrer Jochen Gran für die
Evangelische Kirchengemeinde Waldbröl sowie Herr Bellingroth und Frau Hamacher
für den Internationalen Bund werden von der Vorsitzenden ebenfalls begrüßt und
gebeten, ihre Angebote vorzustellen. Unter
Zugrundelegung der abgegebenen Bewerbungen für die Trägerschaft (siehe Anlage 3
und 4 der Beschlussvorlage) erfolgt die Vorstellung der beiden Institutionen. Herr
Pfarrer Gran stellt abschließend heraus, dass die Evangelische Kirche bei dieser
Maßnahme bei Bedarf (auch personell) sowohl von der Katholischen
Kirchengemeinde als auch von der Freien Evangelischen Gemeinde in Waldbröl
unterstützt wird. Herr
Bellingroth teilt ergänzend zu dem
Angebot des IB mit, dass während der Schulferien eine Kooperation
zwischen Evangelischer Kirche und IB vorgesehen ist, da mit einer vollständigen
Auslastung der Gruppen nicht zu rechnen sein wird. Die Zusammenarbeit zwischen
den pädagogisch geschulten Fachkräften und den Schulleitern und Fachlehrern
soll gefördert werden, ebenso die Teilnahme an Lehrerkonferenzen. Bei der
Auswahl des Personals werden die Schulen miteinbezogen. Beide
Bewerber teilen mit, dass Informationsveranstaltungen für interessierte Eltern
in den Schulen folgen werden. Auf Anfrage aus dem Ausschuss hinsichtlich der Auslastung der Gruppenstärke an der Gemeinschaftsgrundschule Hermesdorf teilt Herr Pfarrer Gran mit, dass zusätzlich zu den Informationsveranstaltungen weitere Werbung (eventuell durch Flyer) betrieben werden soll. Zu der Frage, ob die Maßnahme an der Gemeinschaftsgrundschule Hermesdorf kostendeckend gefahren werden kann, wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gerade bei der Neu- bzw. Ersteinführung mangels Erfahrungswerten ein gewisses Risiko besteht. Allerdings – so wird von der Verwaltung ausgeführt – wird der Evangelischen Kirche auch nur der gesetzlich zustehende und durch Elternbeitrag ergänzte Betrag für maximal 25 Kinder pro Gruppe erstattet werden können. Angesprochen auf die Diskrepanz zwischen dem Angebot der Evangelischen Kirche und den geförderten Kosten erklärte Pfarrer Gran, dass zwischenzeitlich im Presbyterium ein entsprechender Beschluss gefasst worden sei, wonach die „Unterdeckung“ bei dem Angebot der Evangelischen Kirche seitens der Kirche übernommen wird. Zur grundsätzlich beschlossenen kostenneutralen Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschulden wird vom Beigeordneten eine zumindest mittelfristig sichere Kostendeckung signalisiert, wobei zunächst mit der erstmaligen Einführung zum kommenden Schuljahr gewisse Kostenrisiken bestehen. Der Beigeordnete führt an, dass den beiden Trägern
entsprechend ihren Angeboten die Kosten pro Gruppe von 25 Kindern in dem noch
abzuschließenden Kooperationsvertrag zugesichert werden sollen. Sollte sich
jedoch von dieser Regelzahl von 25 Kindern pro Gruppe eine Abweichung von mehr
als 5 bis 6 Kinder nach unten ergeben, sollen hinsichtlich der Kosten neue Gespräche
über die Kostenübernahme mit den Trägern geführt werden. Von
18.20 Uhr bis 18.25 Uhr wird eine Sitzungsunterbrechung für eine Anfrage von
Frau Schuster eingeräumt. Sie bittet um Auskunft wie verfahren werden soll,
wenn nur eine Gruppe an einer Schule eingerichtet wird aber mehr Anmeldungen
vorliegen. Seitens der Verwaltung wird hierzu erklärt, dass in einem solchen
Falle in Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten ggf. eine
Unterbringung an einer der beiden anderen Schulen angeboten wird, wobei soziale
Komponenten berücksichtigt werden. Frau Schuster erklärt des Weiteren, es gebe
Rückfragen von Eltern, ob Schüler, die an der Betreuungsmaßnahme „Schule
von acht bis eins“ teilnehmen, in der Ferienzeit im Rahmen der Offenen
Ganztagsschule mitbetreut werden können. Hierzu
wird ihr mitgeteilt, dass die Möglichkeit offiziell nicht in Betracht kommt,
weil es sich zum Einen um zwei getrennte Maßnahmen handelt, zum Anderen
versicherungsrechtliche Gründe entgegenstehen. Frau
Perdelwitz trägt dem Ausschuss Erfahrungswerte aufgrund des bereits
angelaufenen Schuljahres mit der Offenen Ganztagsschule vor. Demnach sind feste
Bezugspersonen für die Schüler wichtig. In der Ferienbetreuung sind ca. 1/6 bis
1/5 Anteil der Kinder anwesend. Die Fluktuation innerhalb einer Gruppe beträgt
ca. 25 %. Auf
Befragen durch die Vorsitzende erteilen die Schulleiterinnen der Grundschulen
übereinstimmend ihr Einverständnis mit der Wahl der beiden Bewerber bzw.
Träger. Es wird von der Vorsitzenden zusammenfassend festgestellt, dass beide
Träger trotz knapper finanzieller Mittel einen hoch motivierten Eindruck
hinterlassen haben. Beschluss: Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer ausreichenden Anzahl von verbindlichen Anmeldungen von Schülern für die Offene Ganztagsschule Kooperationsverträge für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Hermesdorf mit der Evangelischen Kirche, für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Isengarten mit dem Internationalen Bund und für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Wiedenhof mit dem Internationalen Bund / Evangelischer Kirche abzuschließen. Die Auftragshöhe bestimmt sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Förderung. Diese beträgt derzeit 1.230,00 € pro Kind pro Gruppe pro Jahr. Des Weiteren wird vorbehaltlich des durch den Träger der Öffentlichen Jugendhilfe (Oberbergischer Kreis) zu gewährenden Zuschusses ein weiterer Betrag in Höhe von 12.000,00 € pro Gruppe pro Jahr bei Erfüllung der Richtlinien dem Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen. |
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