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Auszug - Offene Ganztagsschule im Primarbereich; hier: Vergabe der Trägerschaft  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Schule, Kultur und Sport Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 23.01.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
40/244/2006 Offene Ganztagsschule im Primarbereich;
hier: Vergabe der Trägerschaft
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Berensmeier, RalfAktenzeichen:40
Federführend:Fachbereich I, Amt für Schulen und Sport   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Die Vertreter der beiden in Frage kommenden Kooperationspartner für die Offene Ganztags-schule im Primarbereich, und zwar Herr

 

Die Vertreter der beiden in Frage kommenden Kooperationspartner für die Offene Ganztagsschule im Primarbereich, und zwar Herr Pfarrer Jochen Gran für die Evangelische Kirchengemeinde Waldbröl sowie Herr Bellingroth und Frau Hamacher für den Internationalen Bund werden von der Vorsitzenden ebenfalls begrüßt und gebeten, ihre Angebote vorzustellen.

 

Unter Zugrundelegung der abgegebenen Bewerbungen für die Trägerschaft (siehe Anlage 3 und 4 der Beschlussvorlage) erfolgt die Vorstellung der beiden Institutionen.

 

Herr Pfarrer Gran stellt abschließend heraus, dass die Evangelische Kirche bei dieser Maßnahme bei Bedarf (auch personell) sowohl von der Katholischen Kirchengemeinde als auch von der Freien Evangelischen Gemeinde in Waldbröl unterstützt wird.

 

Herr Bellingroth teilt ergänzend zu dem  Angebot des IB mit, dass während der Schulferien eine Kooperation zwischen Evangelischer Kirche und IB vorgesehen ist, da mit einer vollständigen Auslastung der Gruppen nicht zu rechnen sein wird. Die Zusammenarbeit zwischen den pädagogisch geschulten Fachkräften und den Schulleitern und Fachlehrern soll gefördert werden, ebenso die Teilnahme an Lehrerkonferenzen. Bei der Auswahl des Personals werden die Schulen miteinbezogen.

 

Beide Bewerber teilen mit, dass Informationsveranstaltungen für interessierte Eltern in den Schulen folgen werden.

 

Auf Anfrage aus dem Ausschuss hinsichtlich der Auslastung der Gruppenstärke an der Gemeinschaftsgrundschule Hermesdorf teilt Herr Pfarrer Gran mit, dass zusätzlich zu den Informationsveranstaltungen weitere Werbung (eventuell durch Flyer) betrieben werden soll. Zu der Frage, ob die Maßnahme an der Gemeinschaftsgrundschule Hermesdorf kostendeckend gefahren werden kann, wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gerade bei der Neu- bzw. Ersteinführung mangels Erfahrungswerten ein gewisses Risiko besteht. Allerdings – so wird von der Verwaltung ausgeführt – wird der Evangelischen Kirche auch nur der gesetzlich zustehende und durch Elternbeitrag ergänzte Betrag für maximal 25 Kinder pro Gruppe erstattet werden können. Angesprochen auf die Diskrepanz zwischen dem Angebot der Evangelischen Kirche und den geförderten Kosten erklärte Pfarrer Gran, dass zwischenzeitlich im Presbyterium ein entsprechender Beschluss gefasst worden sei, wonach die „Unterdeckung“ bei dem Angebot der Evangelischen Kirche seitens der Kirche übernommen wird. Zur grundsätzlich beschlossenen kostenneutralen Einrichtung der Offenen Ganztagsgrundschulden wird vom Beigeordneten eine zumindest mittelfristig sichere Kostendeckung signalisiert, wobei zunächst mit der erstmaligen Einführung zum kommenden Schuljahr gewisse Kostenrisiken bestehen.

 

Der Beigeordnete führt an, dass den beiden Trägern entsprechend ihren Angeboten die Kosten pro Gruppe von 25 Kindern in dem noch abzuschließenden Kooperationsvertrag zugesichert werden sollen. Sollte sich jedoch von dieser Regelzahl von 25 Kindern pro Gruppe eine Abweichung von mehr als 5 bis 6 Kinder nach unten ergeben, sollen hinsichtlich der Kosten neue Gespräche über die Kostenübernahme mit den Trägern geführt werden.

 

 

Von 18.20 Uhr bis 18.25 Uhr wird eine Sitzungsunterbrechung für eine Anfrage von Frau Schuster eingeräumt. Sie bittet um Auskunft wie verfahren werden soll, wenn nur eine Gruppe an einer Schule eingerichtet wird aber mehr Anmeldungen vorliegen. Seitens der Verwaltung wird hierzu erklärt, dass in einem solchen Falle in Abstimmung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten ggf. eine Unterbringung an einer der beiden anderen Schulen angeboten wird, wobei soziale Komponenten berücksichtigt werden. Frau Schuster erklärt des Weiteren, es gebe Rückfragen von Eltern, ob Schüler, die an der Betreuungsmaßnahme „Schule von acht bis eins“ teilnehmen, in der Ferienzeit im Rahmen der Offenen Ganztagsschule mitbetreut werden können.

 

Hierzu wird ihr mitgeteilt, dass die Möglichkeit offiziell nicht in Betracht kommt, weil es sich zum Einen um zwei getrennte Maßnahmen handelt, zum Anderen versicherungsrechtliche Gründe entgegenstehen.

 

 

Frau Perdelwitz trägt dem Ausschuss Erfahrungswerte aufgrund des bereits angelaufenen Schuljahres mit der Offenen Ganztagsschule vor. Demnach sind feste Bezugspersonen für die Schüler wichtig. In der Ferienbetreuung sind ca. 1/6 bis 1/5 Anteil der Kinder anwesend. Die Fluktuation innerhalb einer Gruppe beträgt ca. 25 %.

 

Auf Befragen durch die Vorsitzende erteilen die Schulleiterinnen der Grundschulen übereinstimmend ihr Einverständnis mit der Wahl der beiden Bewerber bzw. Träger. Es wird von der Vorsitzenden zusammenfassend festgestellt, dass beide Träger trotz knapper finanzieller Mittel einen hoch motivierten Eindruck hinterlassen haben.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich einer ausreichenden Anzahl von verbindlichen Anmeldungen von Schülern für die Offene Ganztagsschule Kooperationsverträge für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Hermesdorf mit der Evangelischen Kirche, für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Isengarten mit dem Internationalen Bund und für die Offene Ganztagsschule an der Grundschule Wiedenhof mit dem Internationalen Bund / Evangelischer Kirche abzuschließen. Die Auftragshöhe bestimmt sich nach der jeweils gültigen gesetzlichen Förderung. Diese beträgt derzeit 1.230,00 € pro Kind pro Gruppe pro Jahr. Des Weiteren wird vorbehaltlich des durch den Träger der Öffentlichen Jugendhilfe (Oberbergischer Kreis) zu gewährenden Zuschusses ein weiterer Betrag in Höhe von 12.000,00 € pro Gruppe pro Jahr bei Erfüllung der Richtlinien dem Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Der Vertrag wird zunächst für ein Jahr abgeschlossen.