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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus den Anlageplänen. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltugnen
die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB. |
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