Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf. Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt bei einer Gegenstimme der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege wird im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben erneut beteiligt. Zu
2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme den
Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen
zur Kenntnis. In die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird der
Hinweis aufgenommen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme, den
Umweltbericht entsprechend der Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde zu
detaillieren. Zu
3. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt bei einer Gegenstimme die Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW zur Kenntnis. Es ist davon auszugehen, dass durch die Errichtung von maximal zehn neuen Wohnhausvorhaben keine straßenbautechnischen Änderungen ausgehend von der Landesstraße erforderlich werden. Lärmschutzmaßnahmen sind ebenfalls nicht erforderlich, weil die Neubauvorhaben sich geländetechnisch unterhalb der Landesstraße vollziehen und auch einen Abstand von mindestens 40 m zum Fahrbahnrand einhalten werden. Zu
4. Stellungnahme der Eheleute Engelbert: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Eheleute Magdalene und Herbert Engelbert zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist. Zu 5. Stellungnahme der Schümmer-Hauschulte: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist bei einer Gegenstimme die Stellungnahme der Frau Ute Schümmer-Hauschulte zurück, weil sich das Grundstück außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Flächennutzungsplanänderung befindet. Es kann aus Gründen der Raumordnung nicht ausgewiesen werden, weil der zusätzlich anerkannte Bedarf für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mit maximal zehn Baugrundstücken definiert worden ist. Zusätzlich sind in der Ortslage noch zwölf Baulücken anzutreffen. Ein weitergehender Bedarf kann erst genehmigt werden, wenn sich die Zahl dieser Baumöglichkeiten in Zukunft deutlich verringert hat und weiterer Bedarf für die ortsansässige Bevölkerung erkennbar ist. Beschluss zur öffentlichen Auslegung und
Behördenbeteiligung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei einer Gegenstimme die öffentliche Auslegung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Schnörringen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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