Bürgerinformationssystem
Vorsitzender
Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf. StV.
Theuer regt an, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.3 – Dachform
(Farbgebung / Material) – zugelassenen Brauntöne zu streichen. Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen erklärt einstimmig die Bereitschaft der Stadt Waldbröl, die im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche – Spielplatz – ausgewiesene Fläche zu erwerben. Zu
2. Stellungnahme Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass auf die gesetzlichen Vorgaben der §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz NRW in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – hingewiesen wird. Der Umweltbericht wird ebenfalls ergänzt. Zu
3. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis der Unteren Landschaftsbehörde zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt einstimmig der Anregung der Unteren
Bodenschutzbehörde statt, in die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes
die Verminderungsmaßnahme V1 (Verwendung versickerungsfähiger
Oberflächenbefestigungen) aufzunehmen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist einstimmig die Anregung der
Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der Ergänzung der textlichen Festsetzungen
betreffend die GRZ 0,4 als Obergrenze zurück. Diesbezüglich ist im
Umweltbericht klar ausgeführt, dass für das betroffene Grundstück im alten
Bebauungsplan Mischgebiet (MI) mit maximal möglicher GRZ 0,6 (mit
Überschreitungsmöglichkeit gemäß § 19 Abs. 4 BauNVO bis auf maximal GRZ 0,8)
und Straßenverkehrsfläche festgesetzt war. Dagegen wird in der 10. Änderung des
Bebauungsplanes die mögliche Überbaubarkeit auf GRZ 0,4 (mit
Überschreitungsmöglichkeit auf maximal GRZ 0,6) begrenzt. Die
Straßenverkehrsfläche entfällt ganz. Die maximale überbaubare Grundstücksfläche
wird somit um 20 % reduziert. Da hier also sowohl bisher als auch zukünftig die
BauNVO ohne Einschränkung zum Tragen kommt, bedarf es keiner textlichen
Festsetzungen. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt einstimmig der Stellungnahme der
Unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich zusätzlicher Angaben im Umweltbericht
statt. Zu
4. Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Planung des Kreisverkehrsplatzes Boxberg bereits im Bebauungsplanentwurf berücksichtigt ist. Der Hinweis bezüglich der Lärmschutzmaßnahmen wird zur Kenntnis genommen. Auf Vorschlag der StV. Theuer beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.3 – Dachform (Farbgebung / Material) – aufgeführten Brauntöne zu streichen. Beschluss
zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB. |
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