Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf. StV.
Theuer regt an, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.2 – Dachform
(Farbgebung / Material) – zugelassenen Brauntöne zu streichen. Beschlüsse: Zu
1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt weiterhin fest, dass das Schutzgut Boden sowohl im landschaftspflegerischen Fachbeitrag als auch im Umweltbericht Berücksichtigung gefunden hat. Zu
2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des
Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Hinweise der
Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen sowie
hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der
Umweltprüfung zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird entsprechend
ergänzt. Zu
3. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten. Die
Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am
nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung, der
erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer
Sicht als sehr gering einzustufen. Der
teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische
Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereit weitgehend überbaut.
Dass nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist
keine charakteristische gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich
Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem
Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung
und des Kindergartens verrohrt. Der
namenlose Siefen weist auch westlich der Wohnbebauung am Birkenhofer Weg nur
eine sehr geringe Bedeutung auf. Hier sind in der Siefenmulde mehrere
Fischteiche angelegt worden, die heute nicht mehr genutzt werden und stark
verlandet sind. Das Gerinne wird in vollständig begradigter Linienführung und
nur bedingt naturnaher Querschnittsgestaltung am nördlichen Rand der ehemaligen
Fischteiche vorbeigeführt (Nebenschluss). Das ökologische Entwicklungspotential
des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o.a. Ausprägungen und
Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der
Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen soll die Entwässerung des
neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem erfolgen. Das anfallende
Oberflächenwasser soll außerhalb des Plangebietes in den namenlosen Siefen
unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet werden. Die ortsnahe
Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes ist daher
nicht vorgesehen. Auf
Vorschlag der StV. Theuer beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und
Bauen einstimmig, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.2 –
Dachform (Farbgebung / Material) – aufgeführten Brauntöne zu streichen. Beschlussvorschlag
zur öffentlichen Auslegung und zur Beteilung der Behörden: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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