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Auszug - Bebauungsplan Nr. 12 A - Thüringer Straße / Mecklenburger Straße - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 06.02.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/259/2006 Bebauungsplan Nr. 12 A - Thüringer Straße / Mecklenburger Straße - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf

 

Vorsitzender Schneider ruft den Tagesordnungspunkt auf.

 

StV. Theuer regt an, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.2 – Dachform (Farbgebung / Material) – zugelassenen Brauntöne zu streichen.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschlüsse:

 

 

Zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig den Hinweis des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis und stellt weiterhin fest, dass das Schutzgut Boden sowohl im landschaftspflegerischen Fachbeitrag als auch im Umweltbericht Berücksichtigung gefunden hat.

 

 

Zu 2. Stellungnahme Oberbergischer Kreis:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Hinweise der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich der möglichen Bodenbelastungen sowie hinsichtlich des erforderlichen Umfanges und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt.

 

 

Zu 3. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme des Aggerverbandes zur Kenntnis. An der planerischen Konzeption, im Planbereich keine Flächen für Gewässer und Uferschutzstreifen auszuweisen, wird festgehalten.

 

Die Bedeutung des nur temporären namenlosen Siefens und des Quellbereiches am nordwestlichen Plangebietsrand ist aufgrund der aktuellen Ausprägung, der erheblichen Vorbelastungen und der bestehenden Beeinträchtigungen aus ökologischer Sicht als sehr gering einzustufen.

 

Der teilweise bereits verfüllte Quellbereich weist keine charakteristische Quellvegetation auf. Das Quelleinzugsgebiet ist bereit weitgehend überbaut. Dass nur zeitweise nach starken Niederschlägen wasserführende Gerinne weist keine charakteristische gewässerbegleitende Vegetation auf und es befinden sich Ablagerungen (vor allem Holz, Schüttgut, Planen und ähnliches) in diesem Bereich. Im südwestlichen Bereich ist das Gerinne im Bereich der Wohnbebauung und des Kindergartens verrohrt.

 

Der namenlose Siefen weist auch westlich der Wohnbebauung am Birkenhofer Weg nur eine sehr geringe Bedeutung auf. Hier sind in der Siefenmulde mehrere Fischteiche angelegt worden, die heute nicht mehr genutzt werden und stark verlandet sind. Das Gerinne wird in vollständig begradigter Linienführung und nur bedingt naturnaher Querschnittsgestaltung am nördlichen Rand der ehemaligen Fischteiche vorbeigeführt (Nebenschluss). Das ökologische Entwicklungspotential des temporär wasserführenden Siefens ist aufgrund der o.a. Ausprägungen und Vorbelastungen im Plangebiet als sehr gering einzuschätzen. Aufgrund der Geländehöhenverhältnisse und der Standortbedingungen soll die Entwässerung des neuen Wohngebietes (Oberflächenwasser) im Trennsystem erfolgen. Das anfallende Oberflächenwasser soll außerhalb des Plangebietes in den namenlosen Siefen unterhalb des Birkenweges (RRB) gedrosselt eingeleitet werden. Die ortsnahe Einleitung des anfallenden Oberflächenwassers innerhalb des Plangebietes ist daher nicht vorgesehen.

 

 

Auf Vorschlag der StV. Theuer beschließt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig, die in den Textlichen Festsetzungen unter 2.2 – Dachform (Farbgebung / Material) – aufgeführten Brauntöne zu streichen.

 

Beschlussvorschlag zur öffentlichen Auslegung und zur Beteilung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 12 A – Thüringer Straße / Mecklenburger Straße – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.