Bürgerinformationssystem
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Vorsitzender
Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott. Herr
Knott führt aus, dass Hermesdorf laut Gebietsentwicklungsplan ein
Siedlungsschwerpunkt ist. In den letzten sieben Jahren haben sich die
festgestellten 170 Baulücken auf 93 verringert. Durch den Bebauungsplan Nr. 50
C – Hermesdorf – Langengarten – werden weitere 27 Baumöglichkeiten
geschaffen und zwar an der Planstraße A 18, an der Planstraße B 6 und am Eisengartnerberg
3. Vorgesehen ist die Bebauung mit eingeschossigen Gebäuden, d.h. Keller- und
Dachgeschoss sind auch möglich, wenn sie keine Vollgeschosse sind. Für das
Kellergeschoss heißt das, es darf im Mittel nicht 1,60 m über die
Geländeoberfläche herausragen, für das Dachgeschoss wenn es über ¾ der
Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m nicht überschreitet. Des Weiteren ist
festgelegt, dass Häuser nur mit maximal zwei Wohnungen zulässig sind. Die
Mindestgrundstücksgröße beträgt 600 m². Für
die Straße Langengarten ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 70
Fahrzeugen (zwei Fahrzeuge pro Haus) zu rechnen. Das hält die Verwaltung für
vertretbar. Die
verkaufswilligen Eigentümer der noch zu bebauenden Grundstücke an der
Planstraße A waren sich einig, die Grundstücke an einen Erschließungsträger zu
veräußern. Aus
den während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen der Anlieger
der Straße Langengarten wurde erkennbar, dass diese nicht bereit sind, für die
notwendige Verbreiterung Flächen zu veräußern, so dass mit langwierigen
Grunderwerbsverhandlungen zu rechnen ist. Herr Knott erläutert von Anliegern
vorgetragene alternative Straßenführungen. So führt unter anderem eine Variante
über den Eisengartnerberg als Zufahrt und über den Langengarten als Abfahrt.
Der Vorschlag wird von der Verwaltung im Hinblick auf ca. 700 m lange Umwege
für die Anlieger der Straße Langengarten als unzumutbar angesehen. Seitens der
Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bei dem der Planung zugrunde liegenden
Konzept zu verbleiben. Herr Knott regt an, das Verfahren jedoch erst nach
Klarheit über den erforderlichen Grunderwerb fortzuführen. Die Erschließung der
sechs neuen Baugrundstücke im Südwesten des Plangebietes über den Appensiefener
Weg war im Rahmen der Bürgerbeteiligung weniger umstritten. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass erhebliche Proteste generell gegen eine weitere
Baulandausweisung seitens der Bürgerschaft von Hermesdorf erhoben wurden. Er
spricht die Unterschriftenliste, die den Ausschussmitgliedern auch zugeleitet
wurde, an und bezieht sich auf Anträge für Baulandausweisungen in den letzten
Jahren, die seitens der Hermesdorfer Bürger auch keine Zustimmung fanden. Herr
Knott weist den Vorwurf der Bürgerinitiative zurück, die Versprechen der Stadt
hinsichtlich der weiteren Baulandausweisung in Hermesdorf seien nicht
eingehalten worden. Die äußere Erschließung solle hier geschaffen werden. Auch
angesichts der größeren Grundstückszuschnitte sei kein sozialer Brennpunkt zu
erwarten. Während
der sich anschließenden Diskussion werden Anträge der Fraktionen gestellt. So
beantragt StV. Roger Helzer für die CDU-Fraktion, die Planung ersatzlos zu
streichen, bis sich die Frage der Infrastruktur geklärt hat. Die
Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum
Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – sollen aufgehoben werden. Für
die SPD-Fraktion regt StV. Hennlein an, die Planung ruhen zu lassen. Er sieht
jedoch auch die Chance, für ein gehobenes Klientel Bauland zu schaffen. Die
Beantwortung der Frage von StV. Hennlein, ob eine Regresspflicht der
Antragsteller gegenüber der Stadt bei Nichtfortführung der Planung bestehe,
wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben. Für
die FDP-Fraktion erklärt StV. Hartmann, dass sie gegen die Planung ist, solange
nicht eine durchzusetzende Erschließung vorgestellt wird. StV.
Hein regt an, das Bebauungsplangebiet zu verkleinern. Nach
eingehender Diskussion fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei 5 Gegenstimmen, dem
Stadtrat zu empfehlen, aufgrund der Stellungnahmen während der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit (hier: Unmöglichkeit der äußeren Erschließung
des Plangebietes) die Aufstellungsbeschlüsse vom 19.10.2005 zur 17. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im
Langengarten – sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf
– Im Langengarten – aufzuheben. |
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