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Auszug - Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/287/2006 Bebauungsplan Nr. 50 C - Hermesdorf - Im Langengarten - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt

 

Vorsitzender Schneider erteilt das Wort Herrn Städt. Verw.-Rat Knott.

 

Herr Knott führt aus, dass Hermesdorf laut Gebietsentwicklungsplan ein Siedlungsschwerpunkt ist. In den letzten sieben Jahren haben sich die festgestellten 170 Baulücken auf 93 verringert. Durch den Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – Langengarten – werden weitere 27 Baumöglichkeiten geschaffen und zwar an der Planstraße A 18, an der Planstraße B 6 und am Eisengartnerberg 3. Vorgesehen ist die Bebauung mit eingeschossigen Gebäuden, d.h. Keller- und Dachgeschoss sind auch möglich, wenn sie keine Vollgeschosse sind. Für das Kellergeschoss heißt das, es darf im Mittel nicht 1,60 m über die Geländeoberfläche herausragen, für das Dachgeschoss wenn es über ¾ der Grundfläche eine lichte Höhe von 2,30 m nicht überschreitet. Des Weiteren ist festgelegt, dass Häuser nur mit maximal zwei Wohnungen zulässig sind. Die Mindestgrundstücksgröße beträgt 600 m².

 

Für die Straße Langengarten ist mit einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen von 70 Fahrzeugen (zwei Fahrzeuge pro Haus) zu rechnen. Das hält die Verwaltung für vertretbar.

 

Die verkaufswilligen Eigentümer der noch zu bebauenden Grundstücke an der Planstraße A waren sich einig, die Grundstücke an einen Erschließungsträger zu veräußern.

 

Aus den während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Einwendungen der Anlieger der Straße Langengarten wurde erkennbar, dass diese nicht bereit sind, für die notwendige Verbreiterung Flächen zu veräußern, so dass mit langwierigen Grunderwerbsverhandlungen zu rechnen ist. Herr Knott erläutert von Anliegern vorgetragene alternative Straßenführungen. So führt unter anderem eine Variante über den Eisengartnerberg als Zufahrt und über den Langengarten als Abfahrt. Der Vorschlag wird von der Verwaltung im Hinblick auf ca. 700 m lange Umwege für die Anlieger der Straße Langengarten als unzumutbar angesehen. Seitens der Verwaltung wird daher vorgeschlagen, bei dem der Planung zugrunde liegenden Konzept zu verbleiben. Herr Knott regt an, das Verfahren jedoch erst nach Klarheit über den erforderlichen Grunderwerb fortzuführen. Die Erschließung der sechs neuen Baugrundstücke im Südwesten des Plangebietes über den Appensiefener Weg war im Rahmen der Bürgerbeteiligung weniger umstritten.

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass erhebliche Proteste generell gegen eine weitere Baulandausweisung seitens der Bürgerschaft von Hermesdorf erhoben wurden. Er spricht die Unterschriftenliste, die den Ausschussmitgliedern auch zugeleitet wurde, an und bezieht sich auf Anträge für Baulandausweisungen in den letzten Jahren, die seitens der Hermesdorfer Bürger auch keine Zustimmung fanden.

 

Herr Knott weist den Vorwurf der Bürgerinitiative zurück, die Versprechen der Stadt hinsichtlich der weiteren Baulandausweisung in Hermesdorf seien nicht eingehalten worden. Die äußere Erschließung solle hier geschaffen werden. Auch angesichts der größeren Grundstückszuschnitte sei kein sozialer Brennpunkt zu erwarten.

 

Während der sich anschließenden Diskussion werden Anträge der Fraktionen gestellt.

 

So beantragt StV. Roger Helzer für die CDU-Fraktion, die Planung ersatzlos zu streichen, bis sich die Frage der Infrastruktur geklärt hat. Die Aufstellungsbeschlüsse zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zum Bebauungsplan Nr. 50 C – Hermesdorf – sollen aufgehoben werden.

 

Für die SPD-Fraktion regt StV. Hennlein an, die Planung ruhen zu lassen. Er sieht jedoch auch die Chance, für ein gehobenes Klientel Bauland zu schaffen. Die Beantwortung der Frage von StV. Hennlein, ob eine Regresspflicht der Antragsteller gegenüber der Stadt bei Nichtfortführung der Planung bestehe, wird in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung verschoben.

 

Für die FDP-Fraktion erklärt StV. Hartmann, dass sie gegen die Planung ist, solange nicht eine durchzusetzende Erschließung vorgestellt wird.

 

StV. Hein regt an, das Bebauungsplangebiet zu verkleinern.

 

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Nach eingehender Diskussion fasst der Ausschuss folgenden

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt bei 5 Gegenstimmen, dem Stadtrat zu empfehlen, aufgrund der Stellungnahmen während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (hier: Unmöglichkeit der äußeren Erschließung des Plangebietes) die Aufstellungsbeschlüsse vom 19.10.2005 zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Hermesdorf – Im Langengarten – sowie des Bebauungsplanes Nr. 50 C – Hermesdorf – Im Langengarten – aufzuheben.