Bürgerinformationssystem
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StV.
Fuchs erklärt seine Befangenheit. Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass aufgrund der bestehenden Belegungssituation es
dringend erforderlich ist, den Friedhof um 2.300 m² in südlicher Richtung zu
erweitern. Die Bezirksregierung hat zwischenzeitlich erklärt, dass aus
landesplanerischer Sicht gegen die Erweiterung des Friedhofes keine Bedenken
bestehen. Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn gemäß § 13 Baugesetzbuch. Von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1
BauGB wird abgesehen. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Mit den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird die
Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgenommen. |
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