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Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen die Aufstellung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Industriegebiet Boxberg I – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan, der zur heutigen Sitzung vorgelegt wurde. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei zwei Gegenstimmen die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung
der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
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