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Auszug - Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 15.05.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/292/2006 Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Baugesetzbuch für die erstmalige Herstellung des Friedrich-Engelbert-Weges (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Roeske, CorneliaAktenzeichen:600/2/643-03
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass es sich bei der Straße Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) von der Schladerner Straße bis Löher Weg um eine Erschließungsanlage im Sinne des §127 Abs. 2 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) handelt. Der Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt) wurde entsprechend des § 10 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) mit Fahrbahn, einseitigem Gehweg, betriebsfertiger Straßenentwässerung und Beleuchtung endgültig hergestellt. Für diese endgültige Herstellung wird ein Erschließungsbeitrag erhoben.

 

 

Der nach § 3 der Erschließungsbeitragssatzung ermittelte

beitragsfähige Erschließungsaufwand beträgt                                               206.662,71 €

nach Abzug des Stadtanteils von 10 v.H. gem. § 5 EBS                         ./.   20.666,27 €

wird der umlagefähige Erschließungsaufwand von                                       185.996,44 €

auf die von der Erschließungsanlage erschlossenen

Grundstücke verteilt.

 

 

Entsprechend § 6 der Erschließungsbeitragssatzung bilden die von der Erschließungsanlage “Friedrich-Engelbert-Weg (1. Bauabschnitt)“ erschlossenen Grundstücke das Abrechnungsgebiet. Der umlagefähige (zu verteilende) Erschließungsaufwand von 185.996,44 € wird auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet verteilt.

 

Maßstab für die Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwandes ist die Grundstücksfläche, die entsprechend nach Art (gewerbliche oder wohnbauliche Nutzung) und Maß (Geschossigkeit)  mit einem Nutzungsfaktor vervielfacht wird (§ 7 der EBS).

 

Die Summe aller beitragsfähigen Grundstücksflächen beträgt 6.594 m². Die hierauf angewandten Maßstäbe nach Art und Maß ergeben im Abrechnungsgebiet insgesamt 12.275 VRE (Verrechnungseinheiten).

 

 

Beitragsermittlung:  

 

185.996,44 € zu verteilender Aufwand           =  15,15246 € / VRE

12.275 Verrechnungseinheiten VRE

 

Der Beitragspflicht unterliegen die Grundstücke in der Gemarkung Waldbröl, Flur 76, Flurstück-Nr. 294, 353, 349, 351, 368 und Gemarkung Waldbröl, Flur 77, Flurstück-Nr. 57, 557, 556, 58/2, 218, 602