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Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei Gegenstimmen die Aufstellung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 der Stadt Waldbröl, jeweils für das „Sondergebiet Hermesdorf – Bettinger Weg“ – gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit dem Plangebiet laut Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei drei Gegenstimmen die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. |
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