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Beschluss: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Aufstellung der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Waldbröl-Bitzenweg sowie des Bebauungsplanes Nr. 26 – Waldbröl-Bitzenweg – der Stadt Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei einer Enthaltung die Unterrichtung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für die v.g.
Bauleitpläne. |
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