Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
StV.
Horst Fuchs erklärt seine Befangenheit und verlässt den Beratungsraum. Beschluss
zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW: Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis. Der nach der ökologischen Bilanzierung vorhandene Restausgleichsbedarf soll durch Ersatzgeldzahlung an die Untere Landschaftsbehörde abgegolten werden. Die Untere Landschaftsbehörde hat hiergegen keine Einwände vorgetragen. Beschluss
zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, bodenschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden im weiteren Verfahren beachtet. Beschluss
zu 3. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW: Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau, Niederlassung Gummersbach, zustimmend zur Kenntnis. Sämtliche Vorgaben werden in der Ausführungsplanung beachtet. Insbesondere bleibt das erforderliche Sichtfeld im Einmündungsbereich der G 178 in die L 38 erhalten. Beschluss zur 38. Änderung des
Flächennutzungsplanes: Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2, 5 und 13 des Baugesetzbuches mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |