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Auszug - 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 25.10.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:38 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/348/2006 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

StV

 

StV. Horst Fuchs erklärt seine Befangenheit und verlässt den Beratungsraum.

Beschluss zu 1

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme Geologischer Dienst NRW:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Stellungnahme des Geologischen Dienstes NRW zur Kenntnis. Der nach der ökologischen Bilanzierung vorhandene Restausgleichsbedarf soll durch Ersatzgeldzahlung an die Untere Landschaftsbehörde abgegolten werden. Die Untere Landschaftsbehörde hat hiergegen keine Einwände vorgetragen.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise des Oberbergischen Kreises aus landschaftspflegerischer, bodenschutzrechtlicher und wasserwirtschaftlicher Sicht zur Kenntnis. Sie werden im weiteren Verfahren beachtet.

 

 

Beschluss zu 3. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl nimmt einstimmig die Hinweise des Landesbetriebes Straßenbau, Niederlassung Gummersbach, zustimmend zur Kenntnis. Sämtliche Vorgaben werden in der Ausführungsplanung beachtet. Insbesondere bleibt das erforderliche Sichtfeld im Einmündungsbereich der G 178 in die L 38 erhalten.

 

 

Beschluss zur 38. Änderung des Flächennutzungsplanes:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Friedhof Hahn im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2, 5 und 13 des Baugesetzbuches mit den Darstellungen des Anlageplanes sowie der Begründung hierzu.