Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den bisherigen Verfahrensablauf. Die
Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in der Zeit vom 24.08.2006 bis
einschließlich 08.09.2006; die Behörden wurden mit Schreiben vom 21.08.2006
gebeten, ihre Stellungnahme bis 25.09.2006 abzugeben. Seitens der Bürger wurden
keine Stellungnahmen vorgebracht, von Behörden wurden Stellungnahmen und
Hinweise vorgetragen, über die heute zu beschließen ist, ebenfalls soll der
Offenlagebeschluss gefasst werden. Während
der Beratung zu dem Tagesordnungspunkt werden generelle Fragen zur Durchsetzbarkeit
der gestalterischen Festsetzungen bei allen Bebauungsplänen gestellt. Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die rechtliche Situation, so sind im
Genehmigungsfreistellungsverfahren Kontrollen und Abnahmen gesetzlich nicht
gefordert. Seitens der Stadt kann bauordnungsrechtlich nicht eingeschritten
werden, der Oberbergische Kreis kann hier nur tätig werden. Bisher hat die
Stadt nur bei groben Verstößen und aufgrund von Nachbarbeschwerden gehandelt.
Sollte der Ausschuss jedoch eine Kontrolle wünschen, so kann diese zukünftig
durchgeführt werden. Da dies bei alten Plangebieten obsolet ist, sollte sich
dies nur auf die zukünftig in Kraft gesetzten Bebauungspläne beziehen. Beschluss
zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes: a)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der
Aspekt der zukünftigen Niederschlagswasserbehandlung in der Bauleitplanung
berücksichtigt worden ist. Im Vorfeld wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur
Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet erarbeitet. Dieses kommt zu dem
Ergebnis, dass für eine schadlose Versickerung von Niederschlagsabflüssen im
Untersuchungsgebiet die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aus diesem Grund
hat die Einleitung des Regenwassers in einen Regenwasserkanal zu erfolgen.
Hierbei kann es sich um einen zukünftigen öffentlichen oder einen über
Erschließungsvertrag privat gebauten Regenwasserkanal handeln. Diese
Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Erst wenn die gesicherte
Ableitung des Regenwassers konzipiert und genehmigt vorliegt, ist eine
Realisierung der Planung möglich. Die Anregung des Aggerverbandes bezüglich der
infiltrationsfähigen Befestigungen von Stellplätzen, Zufahrten usw. ist bereits
in den Textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 110
enthalten. b)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen lehnt einstimmig den Vorschlag des Aggerverbandes
bezüglich der Offenlegung des namenlosen Siefens am nordwestlichen Rand des
Bebauungsplangebietes ab. Der Bebauungsplan sieht keine Eingriffe in dieses
Gewässer vor. Das Ausgleichskonzept der Stadt Waldbröl zielt eindeutig in eine
andere Richtung. Es soll durch eine neue Ortsrandeingrünung sowohl der
ökologische Ausgleich für die vorzunehmenden Eingriffe als auch eine
denkmalpflegerisch relevante Freiflächengestaltung für einen harmonischen
Übergang in die freie Landschaft gewährleistet werden. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass sich das Plangebiet innerhalb des Denkmalbereiches
befindet und gerade die Freiflächen als prägend angesehen werden. c)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass das Plangebiet
zwar nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten
ist, jedoch nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54
– hinsichtlich des zusätzlichen Anschlusses von 3 bis maximal 5 neuen
Einfamilienhäusern gegen diese zusätzliche Abwassermenge (kleiner als 0,3
l/sek.) keine Bedenken bestehen. Beschluss
zu 2. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Hinweise des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zustimmend zur Kenntnis. Der Umweltbericht sowie die Begründung werden entsprechend ergänzt. Beschluss
zu 3. Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Denkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass durch den Bebauungsplan Nr. 28 der Stadt Waldbröl die südöstlich der vorhandenen Bebauung angrenzenden Freiflächen zwar in gewissem Umfange in Anspruch genommen werden, der denkmalpflegerische Verlust jedoch durch entsprechende Maßnahmen verträglich gestaltet wird. Es werden gestalterische Festsetzungen nach § 86 der Landesbauordnung aufgenommen, um eine Einbindung der geplanten Bebauung in die dörfliche Struktur von Diezenkausen zu gewährleisten. Neben der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude, die die vorhandenen angrenzenden Strukturen aufnimmt bzw. fortführt, sind insbesondere die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude von entscheidender Bedeutung für die neu zu schaffende Ortsrandsituation. Um eine dem Ortsbild angepasste Gestaltung der Außenanlagen zu gewährleisten, werden Vorgaben zur Art und Gestaltung von Böschungen und Einfriedungen sowie Stützmauern gemacht. Diese Summe dieser Festsetzungen trägt dazu bei, dass sich die 5 maximal möglichen Wohngebäude in einer verträglichen Art und Weise an die vorhandene Ortsrandsituation anpassen und so die Belange des Denkmalschutzes in der Ortslage Diezenkausen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden zur Erhaltung der ländlichen Ortsrandstruktur und zum Ausgleich für die betroffenen Obstbäume in erheblichem Umfang neue Obstbäume angepflanzt und außerdem die neuen Baugrundstücke zur freien Landschaft hin mit Gehölzstreifen aus Sträuchern abgeschirmt. Somit wird insgesamt eine dem Denkmalensemble entsprechende Freiraumgestaltung vorgenommen. Beschluss
zu 4. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Umweltprüfung keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen. b)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4
des Oberbergischen Kreises nach den Regelungen des § 29 Abs. 4
Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes
außer Kraft treten. c)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, den Umweltbericht
um die vorgeschlagenen bodenschutzrechtlichen Angaben zu ergänzen. d)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass aufgrund
eines vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens die Versickerungsfähigkeit für
Niederschlagswasser im Plangebiet nicht ausreichend gegeben ist. Die
vorliegende Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Bei der baulichen
Realisierung der Erschließung einschließlich Ver- und Entsorgung ist es
erforderlich, eine Regenentwässerung mittels öffentlichem oder privatem Kanal
zum nächstgelegenen Vorfluter herzustellen. Dies ist in der Begründung des
Bebauungsplanes bereits ausgeführt. Der Umweltbericht enthält ebenfalls diese
Aussagen. e)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass im
Bereich Diezenkausen eine Löschwasserversorgung von 800 l/min. über 2 Stunden
gesichert ist. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt weiterhin
einstimmig fest, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung anlässlich des
Baugenehmigungsverfahrens und nicht im Bauleitplanverfahren zu prüfen sind. f)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Beschluss
zu 5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Der Umweltbericht wird um die Aussage ergänzt, dass die an das Plangebiet angrenzenden Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt und im Zuge dieser Nutzung mehrmals im Jahr Wirtschaftsdünger (Gülle) ausgebracht wird. Diese Situation wird angesichts des festgesetzten Dorfgebietes (MD) als unkritisch eingestuft. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen weist die Stellungnahme der
Landwirtschaftskammer bezüglich der Bedenken gegen die geplante
Ausgleichsmaßnahme „Pflanzung einer Obstbaumreihe östlich der
Diezenkausener Straße“ zurück. Die Anlegung von neuen Obstbaumstrukturen
ist innerhalb des Denkmalbereiches Diezenkausen unerlässlich. Die Fläche
befindet sich im Übrigen im Eigentum eines Vorhabenträgers und ist mit diesem
abgestimmt. Beschluss
zur öffentlichen Auslegung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen sowie des Bebauungsplanes Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB. Auf
Antrag von StV. Theuer fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig, die Verwaltung zu beauftragen, bei zukünftigen Bauvorhaben in Bebauungsplangebieten darauf zu achten, dass die Bauherren über die Textlichen Festsetzungen im Vorfeld eindeutig informiert werden. Bei Verstößen soll die Bauaufsicht eingeschaltet werden. Des
Weiteren bittet StV. Theuer, in der nächsten Sitzung den Ausschuss über das
Thema Gestaltungssatzungen zu informieren. |
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