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Auszug - 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg; Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 - Sondergebiet Hermesdorf- Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 13.12.2006 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/380/2006 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg;
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 - Sondergebiet Hermesdorf- Bettinger Weg - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert den bisherigen Verfahrensablauf.

 

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 24.08.2006 bis einschließlich 08.09.2006 durchgeführt; die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden bis zum 25.09.2006 erwartet. Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor.

 

Zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange fasst der Ausschuss folgende

 

 

 

Bei einer Besichtigung des Arenals, so führt StV. Neusinger aus, wurde festgestellt, dass auf der städtischen Wirtschaftswegeparzelle von Herrn Barth ein Container abgestellt wurde. StV. Theuer erklärt, dass Herr Barth diesen schnellstmöglich entfernen lasse und er zukünftig für die Freihaltung der städtischen Wegeparzelle sorgen werde.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der Zugang zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten durch den Aggerverband vom städtischen Wirtschaftsweg aus gewährleistet wird.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Uferschutzstreifen durch die Festsetzung von Grünflächen, Zweckbestimmung: Private Grünfläche „Parkanlage“ gewährleistet werden. Außerdem ist der Bereich mit Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB belegt. In den Textlichen Festsetzungen, Ziff. 2.1 „Erhaltungsmaßnahme E 1“ heißt es, dass die Bereiche dauerhaft zu erhalten und Beeinträchtigungen des Bestandes infolge Erschließung und Bebauung der Grundstücke zu vermeiden sind. Damit ist der Stellungnahme des Aggerverbandes vollinhaltlich gefolgt worden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Bestandsicherung des Betriebes aufgestellt wird. Änderungen an der Niederschlagsentwässerung werden durch den Bebauungsplan somit nicht ausgelöst. Festsetzungen bezüglich infiltrationsfähiger Befestigungen sind wegen des vorhandenen Bestandes nicht möglich. Der Fachbereich Planung und Bau des Aggerverbandes schreibt selbst, dass die Schmutz- und Regenwasserentsorgung unverändert bleibt. Somit ist die Stellungnahme in sich unschlüssig.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht einstimmig zur Kenntnis. Es bestehen hier keine besonderen Anforderungen an die Planung.

 

b)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5 des Oberbergischen Kreises erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Umweltbericht wird um die spezielle Beeinflussung des Bodens durch den Baumschul- und Gartencenter-Betrieb textlich ergänzt.

 

d)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die gemäß § 90 a Landeswassergesetz geforderten Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m ab Böschungsoberkante werden durch entsprechende zeichnerische und textliche Festsetzungen (Grünfläche und Erhaltungsmaßnahme) gesichert.

 

e)      Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Löschwasserversorgung mit mindestens 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Die Einhaltung der Bestimmungen der Landesbauordnung NRW wird im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren geprüft.

 

f)        Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen.

 

 

Beschluss zu 3. Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht einstimmig der Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl. Die geforderten Änderungen der Textlichen Festsetzungen bzw. der Begründungen werden vorgenommen. Die Waldfläche verbleibt innerhalb des Plangebietes.

 

 

Beschluss zu 4. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege einstimmig vollinhaltlich statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Die Begründung enthält bereits Hinweise zum Auftreten archäologischer Bodenfunde.

 

 

Beschluss zur Offenlage:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.