Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert den bisherigen Verfahrensablauf. Die
frühzeitige Bürgerbeteiligung wurde in der Zeit vom 24.08.2006 bis
einschließlich 08.09.2006 durchgeführt; die Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden bis zum 25.09.2006 erwartet.
Stellungnahmen von Bürgern liegen nicht vor. Zu
den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
fasst der Ausschuss folgende Bei
einer Besichtigung des Arenals, so führt StV. Neusinger aus, wurde
festgestellt, dass auf der städtischen Wirtschaftswegeparzelle von Herrn Barth
ein Container abgestellt wurde. StV. Theuer erklärt, dass Herr Barth diesen
schnellstmöglich entfernen lasse und er zukünftig für die Freihaltung der
städtischen Wegeparzelle sorgen werde. Beschluss
zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der Zugang zum Gewässer für Unterhaltungsarbeiten durch den Aggerverband vom städtischen Wirtschaftsweg aus gewährleistet wird. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die
Uferschutzstreifen durch die Festsetzung von Grünflächen, Zweckbestimmung:
Private Grünfläche „Parkanlage“ gewährleistet werden. Außerdem ist
der Bereich mit Festsetzungen für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und
sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b BauGB
belegt. In den Textlichen Festsetzungen, Ziff. 2.1 „Erhaltungsmaßnahme E
1“ heißt es, dass die Bereiche dauerhaft zu erhalten und
Beeinträchtigungen des Bestandes infolge Erschließung und Bebauung der
Grundstücke zu vermeiden sind. Damit ist der Stellungnahme des Aggerverbandes
vollinhaltlich gefolgt worden. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der
vorhabenbezogene Bebauungsplan zur Bestandsicherung des Betriebes aufgestellt
wird. Änderungen an der Niederschlagsentwässerung werden durch den
Bebauungsplan somit nicht ausgelöst. Festsetzungen bezüglich
infiltrationsfähiger Befestigungen sind wegen des vorhandenen Bestandes nicht
möglich. Der Fachbereich Planung und Bau des Aggerverbandes schreibt selbst,
dass die Schmutz- und Regenwasserentsorgung unverändert bleibt. Somit ist die
Stellungnahme in sich unschlüssig. Beschluss
zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt die Hinweise des Landrates aus landschaftspflegerischer Sicht einstimmig zur Kenntnis. Es bestehen hier keine besonderen Anforderungen an die Planung. b)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 5
des Oberbergischen Kreises erst zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des
Bebauungsplanes außer Kraft treten. c)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
aus bodenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Der Umweltbericht
wird um die spezielle Beeinflussung des Bodens durch den Baumschul- und
Gartencenter-Betrieb textlich ergänzt. d)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken bestehen. Die gemäß § 90 a
Landeswassergesetz geforderten Gewässerrandstreifen von mindestens 5 m ab
Böschungsoberkante werden durch entsprechende zeichnerische und textliche
Festsetzungen (Grünfläche und Erhaltungsmaßnahme) gesichert. e)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Löschwasserversorgung
mit mindestens 800 l/min. über 2 Stunden gesichert ist. Die Einhaltung der
Bestimmungen der Landesbauordnung NRW wird im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren
geprüft. f)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass
aus polizeilicher Sicht keine Bedenken bestehen. Beschluss
zu 3. Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht einstimmig der Stellungnahme des Forstamtes Waldbröl. Die geforderten Änderungen der Textlichen Festsetzungen bzw. der Begründungen werden vorgenommen. Die Waldfläche verbleibt innerhalb des Plangebietes. Beschluss
zu 4. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege einstimmig vollinhaltlich statt. Der Umweltbericht wird entsprechend ergänzt. Die Begründung enthält bereits Hinweise zum Auftreten archäologischer Bodenfunde. Beschluss
zur Offenlage: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 – Sondergebiet Hermesdorf-Bettinger Weg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung
der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB. |
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