Bürgerinformationssystem
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Städt.
Verw.-Rat Knott führt aus, dass der Ausschuss nach Beratung den
Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung in die Fraktionen zur Beratung
verwiesen habe. Seitens der Verwaltung wurde die im Ausschuss vorgeschlagene
Ausweisung von Dorfgebiet im Bereich der Ortslage Niederhof eingearbeitet. Beschlüsse: Zu 1. Stellungnahme der Handwerkskammer zu Köln: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die Betriebsstätten Rahn und Schneider sich außerhalb des Bebauungsplangebietes befinden. Durch die vorliegende Bauleitplanung werden diese Betriebe nicht beeinträchtigt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen berücksichtigt
einstimmig die Belange des Installateurs und Heizungsbauers Hans-Ulrich Peters,
Niederhof 8, 51545 Waldbröl, in der Weise, dass das Gebiet der Altbebauung der
Ortslage Niederhof als gemischte Baufläche (M) bzw. Dorfgebiet (MD) ausgewiesen
wird. Zu 2. Stellungnahme des Aggerverbandes:
a)
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt
einstimmig der Stellungnahme des Aggerverbandes bezüglich eines 15 m breiten
Uferstreifens entlang des Homburger Brölbaches im Rahmen der Ausgleichsmaßnahme
A 1 statt. b)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen entspricht einstimmig der
Stellungnahme des Aggerverbandes hinsichtlich der Niederschlagsentwässerung.
Die direkte Einleitung in den Vorfluter entfällt. Das vorliegende hydrogeologische
Gutachten zeigt, dass auf den neuen Bauflächen entlang des Homburger Brölbaches
eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Es ist deshalb
eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den
Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen
sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels
hydrogeologischem Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeiten auf den
jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal
– evtl. mit Regenrückhaltung – zum Vorfluter zu errichten. Das
hydrogeologische Gutachten hat hier jeweils mangelnde Versickerungsfähigkeit
attestiert. c)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen verzichtet einstimmig auf die Ausweisung
des namenlosen Nebengewässers der Bröl im Bereich „Im
Kirschengarten“, weil dieser Teilbereich innerhalb des Bebauungsplanes
nicht für eine Bebauung vorgesehen, sondern weiterhin als landwirtschaftliche
Nutzfläche ausgewiesen wird. Das namenlose Gewässer ist nicht eingemessen. Der
konkrete Verlauf ist nicht bekannt. Beeinträchtigungen dieses Gewässers sind
nicht zu erwarten. d)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt das Angebot des Aggerverbandes
zur Kooperation bezüglich der Ausgleichsmaßnahmen, z.B. im Zusammenhang mit dem
Konzept zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach,
zustimmend zur Kenntnis. e)
Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis des Aggerverbandes
zum Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl einstimmig zur Kenntnis. Die Abwasserbeseitigung
wird als gesichert angesehen. In den Sammler darf ausschließlich Schmutzwasser
eingeleitet werden. Maßnahmen zur Reduzierung der hydraulischen Überlastung des
Transportsammlers zur Kläranlage Homburg-Bröl sind konzipiert und teilweise
ergriffen worden. Der Netzplan soll angepasst werden. f)
Der
Hinweis bezüglich der Trinkwassertransportleitung des Aggerverbandes wird
seitens des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig zur Kenntnis
genommen. Zu 3. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: a) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt den Hinweis der Kreispolizeibehörde bezüglich der Abstimmung der verkehrlichen Detailplanungen zustimmend zur Kenntnis. b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass der im Landschaftsplan Nr. 4 – Nümbrecht / Waldbröl – des Oberbergischen Kreises ausgewiesene geschützte Landschaftsbestandteil Nr. 15 – Brölbachaue – durch die geplante Wohnbebauung nur in geringem Maße beeinträchtigt wird. Die Beeinträchtigung des Landschaftsbestandsteils findet im südwestlichen Bereich statt. Durch die geplante Wohnbebauung entlang der Ortsstraße Niederhof werden ca. 25 % der gesamten Fläche des Landschaftsbestandteiles in Anspruch genommen. Die Lebensraumfunktion für Tiere und Pflanzen ist im Randbereich der Ortsstraße bereits heute durch die Intensivbewirtschaftung am Rande der bestehenden Siedlung und durch die vorhandene Ortsstraße „Niederhof“ gestört. Durch die im östlichen Bereich geplanten Ausgleichsmaßnahmen wird der geschützte Landschaftsbestandteil aufgewertet. Die Heckenpflanzung entlang der hinteren Grundstücksgrenzen, die Extensivierung des Intensivgrünlandes sowie die Ausweisung des 15 m Gewässerrandstreifens entlang der Homburger Bröl werten diesen Lebensraum für Tiere und Pflanzen auf. Die Heckenpflanzung stellt zudem eine Abschirmung zum Siedlungsbereich dar. Im Bereich des Gewässerrandstreifens kann eine nachhaltige naturnahe Gewässerentwicklung gemäß des Konzeptes zur naturnahen Entwicklung von Bröl, Homburger Bröl und Waldbrölbach (KNEF) eingeleitet werden. Die Funktion des geschützten Landschaftsbestandteiles wird somit sichergestellt. c) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 in der Fassung des Bebauungsplanes Nr. 110, die zur öffentlichen Auslegung beschlossen wird, entfällt. Der vollständige Ausgleich kann nunmehr innerhalb des Plangebietes im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteiles LB 15 des Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises zwecks ökologischer Aufwertung dieses Gebietes realisiert werden. Dieser ökologische Ausgleich wird mittels Städtebaulicher Verträge gesichert. d) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass für die Umweltprüfung, die Erarbeitung des Umweltberichtes und die Abwägung keine weiteren besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen. e) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nimmt einstimmig zur Kenntnis, dass die derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 nach den Regelungen des § 29 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten. f) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig , dass der Umweltbericht um die Aussagen der Unteren Bodenschutzbehörde hinsichtlich der vorhandenen besonders schutzwürdigen Böden ergänzt wird. Zu 4. Stellungnahmen der
Landwirtschaftskammer NRW: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig grundsätzlich fest, dass durch die vorliegende Planung landwirtschaftliche Flächen ausschließlich innerhalb der bereits bestehenden Ortslagen Bröl, Brölerhütte und Niederhof in Anspruch genommen werden sollen. Auf die externe Ausgleichsmaßnahme A 4 wird verzichtet. Dies ist möglich, weil den Anregungen der Landwirtschaftskammer NRW vom 10.05.2006 zur Erweiterung der Ausgleichsmaßnahme A 3 auf die Flurstücke 239, 240, 51, 191 und 192 vollinhaltlich gefolgt wird. Die von der Landwirtschaftskammer vorgegebenen Bewirtschaftungsauflagen sind in den landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie die textlichen Festsetzungen aufgenommen worden. Die Sicherung dieser Maßnahmen erfolgt mittels Städtebaulichen Verträgen. Zu 5. Stellungnahme des Staatl.
Umweltamtes Köln: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt den Anregungen des Staatl. Umweltamtes einstimmig statt. Für die Offenlagefassung des Bebauungsplanes Nr. 110 wurde ein hydrogeologisches Gutachten erstellt. Diesbezügliche Aussagen und Empfehlungen wurden in die Begründung und die Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen. Das Gutachten zeigt, dass nur auf den nordöstlichen neuen Bauflächen entlang des Brölbaches eine Versickerung von Niederschlagswasser schadlos möglich ist. Im vorliegenden Fall ist eingeplant, hier das Niederschlagswasser der neuen Baugrundstücke auf den Grundstücken mittels z.B. Mulden-Rigolen zu versickern. Für die übrigen Flächen sind vor der Errichtung neuer Gebäude Einzeluntersuchungen mittels hydrogeologischen Gutachten bezüglich der Versickerungsmöglichkeit auf den jeweiligen Grundstücken zu erarbeiten bzw. es ist ein separater Regenwasserkanal zum Vorfluter zu errichten. Hier hat das hydrogeologische Gutachen nur eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten ergeben. Deshalb können Bauanträge nur nach Klärung des Einzelfalles positiv beschieden werden. Zu 6. Stellungnahme des Rheinischen
Amtes für Bodendenkmalpflege: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege einstimmig statt. Die Hinweise werden in den Umweltbericht, die Begründung und textlichen Festsetzungen aufgenommen. Zu 7. Stellungnahme Jutta Ramackers: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt dem Antrag der Frau Jutta Ramackers, Niederhof 2, Waldbröl auf Ausweisung ihres Grundstückes als Dorfgebiet (MD) einstimmig statt. Niederhof weist den Gebietscharakter eines Dorfgebietes im Sinne des § 5 BauNVO auf. Beschluss zur öffentlichen
Auslegung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die öffentliche Auslegung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Brölerhütte / Niederhof sowie des Bebauungsplanes Nr. 110 – Brölerhütte / Niederhof – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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