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Auszug - Benennung von Personen für die Schulkonferenzen nach § 61 Schulgesetz NRW  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 14.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
40/408/2007 Benennung von Personen für die Schulkonferenzen nach § 61 Schulgesetz NRW
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Domke, UlrichAktenzeichen:Fachbereich II - Bürgerdienste
Federführend:Fachbereich I, Amt für Schulen und Sport   
 
Beschluss

Beschluss:

Beschluss:

 

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig;

 

Herrn Bürgermeister Waffenschmidt als stimmberechtigtes Mitglied zur Bestellung der Schulleitung in die Schulkonferenz zu entsenden. Im Falle der Verhinderung wird der Bürgermeister durch die Beigeordnete oder den zuständigen Fachbereichsleiter vertreten;

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig;

 

die Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport, die stellvertretende Vorsitzende und im rotierenden Verfahren ein Mitglied der übrigen im Rat vertretenen Fraktionen als beratende Vertreter zu entsenden.