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Auszug - 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.03.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/409/2007 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 - Boxberg - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III/60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage.

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschluss zu 1. Stellungnahme Straßen NRW:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, einstimmig statt. Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen.

 

 

Beschluss zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist.

 

 

Beschluss zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.