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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert die Beschlussvorlage. Beschluss
zu 1. Stellungnahme Straßen NRW: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gibt der Stellungnahme des
Landesbetriebes Straßenbau NRW, Niederlassung Gummersbach, einstimmig statt.
Die von der Stadt Waldbröl erworbene Fläche für die seinerzeit geplante neue
Anbindung des Eichendorffweges an die L 339 bleibt auch zukünftig in
öffentlichem Eigentum und wird zur Sicherung eines möglichen späteren Bedarfs
als öffentliche Grünfläche „Straßenbegleitgrün“ ausgewiesen. Beschluss
zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen stellt einstimmig fest, dass im Wohngebiet Boxberg eine ausreichende Löschwasserversorgung – 800 l/min. über einen Zeitraum von zwei Stunden – vorhanden ist. Beschluss
zur 2. öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung der Behörden: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die 2. öffentliche Auslegung der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 – Boxberg – der Stadt Waldbröl gemäß § 3 Abs. 2 BauGB als Plan, textlichen Festsetzungen und der Begründung hierzu. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. |
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