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Herr Hippe
erläutert die Situation des Ferienhausgebiet Helten und verweist auf die
Betriebsausschusssitzung vom 07.12.2006. Nach eingehender Prüfung ist die
Wirtschaftlichkeit für eine DIN-Kleinkläranlage bei der Familie Neuhoff
gesichert, wobei eine Kleinkläranlage in
Betracht kommt. StV.
Kalkkuhl befragt warum der Verbrauch der Familie Budde soviel geringer ist als
der, der Familie Neuhoff. Vorsitzender
Helzer erklärt das im Ausguck 1 eine ältere Dame lebt die einen geringen
Verbrauch von ca. 30 m³ aufweist. StV. Greb
erkundigt sich nach Änderungen des Abwasserbeseitigungskonzeptes, wenn ein
Mehrverbrauch anfallen sollte. StV.
Kalkkuhl fügt ein, dass dies im Einzelfall entschieden werden muss. Vorsitzender
Helzer betont, dass man vom Ist-Zustand ausgehen muss, und nicht von Fällen
welche in den Jahren auftreten können. Anschließend gibt er das Wort an Herrn
Neuhoff aus Helten. Herr
Neuhoff erklärt, dass die ältere Dame das Haus an die Tochter weitergibt,
welche dort irgendwann einzieht und erfragt die Möglichkeiten der Umstellung
von einer abflusslosen Grube auf Kleinkläranlagen. Herr Hippe
erklärt, dass bei einer dauerhaften Situation ein Antrag an die Untere
Wasserbehörde gestellt wird und die abflusslose Grube bei entsprechender
Umrüstung auch als DIN Kleinkläranlagen betrieben werden kann. Vorsitzender
Helzer teilt mit, dass dies bei Änderung im Einzelfall entschieden werden muss. StV.
Giebeler fragt im Bezug auf die Nachrüstung der Behälter abflussloser Gruben
auf DIN. Herr Hippe
erklärt, dass technisch schon heute eine Nachrüstung möglich sei. Im
Protokoll wird festgehalten, dass der Antrag auf Befreiung der Stadt von der Abwasserbeseitigungspflicht zugunsten
der Familie Neuhoff gestellt wird. Es wird folgender
Beschluss gefasst: Der
Betriebsausschuss empfiehlt einstimmig, der Rat beschließt das
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) der Stadt Waldbröl in der 6. Fortschreibung
für den Zeitraum 2006 bis 2012 mittels Deckblattverfahren zu aktualisieren und
den Genehmigungsbehörden zur Genehmigung vorzulegen. Das ABK ist im Hinblick auf die
Entwässerungssituation bezogen auf die Wochenendhausgebiete in Helten
(Wilhelm-Pampus-Höhe), Krahwinkel (Kornhahn) und Happach anzupassen. Ein
öffentlicher Kanal wird von Seiten der Stadt Waldbröl in den genannten Gebieten
mittels Betrieb und Unterhaltung von abflusslosen Gruben errichtet (Kanal auf
Rädern). Eine Kanalisation kann unabhängig hiervon innerhalb dieser Gebiete auf
Antrag durch Dritte auf der Grundlage eines von der Stadt Waldbröl und dem
Dritten zu unterzeichnenden Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB errichtet
werden. |
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