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Beschluss: Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Aufstellung des Einfachen
Bebauungsplanes Nr. 63 – Wochenendhausgebiet Happach – der Stadt
Waldbröl gemäß § 2 Abs. 1 BauGB. Die Abgrenzung ergibt sich aus dem Anlageplan.
In diesem Bebauungsplan werden Art und Maß der baulichen Nutzung festgesetzt. Der
Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig die Unterrichtung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Unterrichtung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB für den v.g.
Bebauungsplan. |
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