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Auszug - 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen; Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen - Südost - der Stadt Waldbröl  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Waldbröl
TOP: Ö 10
Gremium: Rat der Marktstadt Waldbröl Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 22.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:35 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/443/2007 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl im Bereich Diezenkausen;
Bebauungsplan Nr. 28 - Diezenkausen - Südost - der Stadt Waldbröl
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Beschluss

Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs

Beschlüsse zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden (§ 4 Abs. 1 BauGB):

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass der Aspekt der zukünftigen Niederschlagswasserbehandlung in der Bauleitplanung berücksichtigt worden ist. Im Vorfeld wurde ein hydrogeologisches Gutachten zur Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet erarbeitet. Dieses kommt zu dem Ergebnis, dass für eine schadlose Versickerung von Niederschlagsabflüssen im Untersuchungsgebiet die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aus diesem Grund hat die Einleitung des Regenwassers in einen Regenwasserkanal zu erfolgen. Hierbei kann es sich um einen zukünftigen öffentlichen oder einen über Erschließungsvertrag privat gebauten Regenwasserkanal handeln. Diese Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Erst wenn die gesicherte Ableitung des Regenwassers konzipiert und genehmigt vorliegt, ist eine Realisierung der Planung möglich. Die Anregung des Aggerverbandes bezüglich der infiltrationsfähigen Befestigungen von Stellplätzen, Zufahrten usw. ist bereits in den textlichen Festsetzungen und der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 28 enthalten.

 

b)      Der Stadtrat lehnt bei 2 Gegenstimmen den Vorschlag des Aggerverbandes bezüglich der Offenlegung des namenlosen Siefens am nordwestlichen Rand des Bebauungsplangebietes ab. Der Bebauungsplan sieht keine Eingriffe in dieses Gewässer vor. Das Ausgleichskonzept der Stadt Waldbröl zielt eindeutig in eine andere Richtung. Es soll durch eine neue Ortsrandeingrünung sowohl der ökologische Ausgleich für die vorzunehmenden Eingriffe als auch eine denkmalpflegerisch relevante Freiflächengestaltung für einen harmonischen Übergang in die freie Landschaft gewährleistet werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich das Plangebiet innerhalb des Denkmalbereiches befindet und gerade die Freiflächen als prägend angesehen werden.

 

c)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass das Plangebiet zwar nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten ist, jedoch nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – hinsichtlich des zusätzlichen Anschlusses von drei bis maximal fünf neuen Einfamilienhäusern gegen diese zusätzliche Abwassermenge (kleiner als 0,3 l/Sek.) keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege:

 

Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen die Hinweise des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zur Kenntnis. Der Umweltbericht sowie die Begründung wurden entsprechend ergänzt.

 

Zu 3. Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege:

 

Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass durch die Bauleitplanung die südöstlich der vorhandenen Bebauung angrenzenden Freiflächen zwar in gewissem Umfange in Anspruch genommen werden, der denkmalpflegerische Verlust jedoch durch entsprechende Maßnahmen verträglich gestaltet wird. Es werden gestalterische Festsetzungen nach § 86 der Landesbauordnung aufgenommen, um eine Einbindung der geplanten Bebauung in die dörfliche Struktur von Diezenkausen zu gewährleisten. Neben der Anordnung und Ausrichtung der Gebäude, die die vorhandenen angrenzenden Strukturen aufnimmt bzw. fortführt, sind insbesondere die Dach- und Fassadengestaltung sowie die Höhenentwicklung der Gebäude von entscheidender Bedeutung für die neu zu schaffende Ortsrandsituation. Um eine dem Ortsbild angepasste Gestaltung der Außenanlagen zu gewährleisten, werden Vorgaben zur Art und Gestaltung von Böschungen und Einfriedungen sowie Stützmauern gemacht. Die Summe dieser Festsetzungen trägt dazu bei, dass sich die maximal fünf möglichen Wohngebäude in einer verträglichen Art und Weise an die vorhandene Ortsrandsituation anpassen und so die Belange des Denkmalschutzes in der Ortslage Diezenkausen Berücksichtigung finden. Darüber hinaus werden zur Erhaltung der ländlichen Ortsrandstruktur und zum Ausgleich für die betroffenen Obstbäume in erheblichem Umfang neue Obstbäume angepflanzt und außerdem die neuen Baugrundstücke zur freien Landschaft hin mit Gehölzstreifen aus Sträuchern abgeschirmt. Somit wird insgesamt eine dem Denkmalensemble entsprechende Freiraumgestaltung vorgenommen.

 

 

Zu 4. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

a)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass für die Durchführung der Umweltprüfung keine besonderen landschaftspflegerischen Daten, Informationen oder Anforderungen vorliegen.

 

b)      Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass die bestehenden Inhaltsbestimmungen des rechtskräftigen Landschaftsplanes Nr. 4 des Oberbergischen Kreises nach den Regelungen des § 29 Abs. 4 Landschaftsgesetz NRW erst im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bebauungsplanes außer Kraft treten.

 

c)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass der Umweltbericht um die vorgeschlagenen bodenschutzrechtlichen Angaben ergänzt wurde.

 

d)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass aufgrund eines vorliegenden hydrogeologischen Gutachtens die Versickerungsfähigkeit für Niederschlagswasser im Plangebiet nicht ausreichend gegeben ist. Die vorliegende Bauleitplanung stellt eine Angebotsplanung dar. Bei der baulichen Realisierung der Erschließung einschließlich Ver- und Entsorgung ist es erforderlich, eine Regenentwässerung mittels öffentlichem oder privatem Kanal zum nächstgelegenen Vorfluter herzustellen. Dies ist in der Begründung des Bebauungsplanes bereits ausgeführt. Der Umweltbericht enthält ebenfalls diese Aussagen.

 

e)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass im Bereich Diezenkausen eine Löschwasserversorgung von 800 l/Min. über zwei Stunden gesichert ist. Der Stadtrat stellt weiterhin fest, dass die Bestimmungen der Landesbauordnung anlässlich des Baugenehmigungsverfahrens und nicht im Bauleitplanverfahren zu prüfen sind.

 

f)        Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen zur Kenntnis, dass aus polizeilicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen.

 

 

Zu 5. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer:

 

Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen die Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zur Kenntnis. Der Umweltbericht ist um die Aussage ergänzt worden, dass die an das Plangebiet angrenzenden Flächen intensiv landwirtschaftlich genutzt und im Zuge dieser Nutzung mehrmals im Jahr Wirtschaftsdünger (Gülle) ausgebracht wird. Diese Situation wird angesichts des festgesetzten Dorfgebietes (MD) als unkritisch eingestuft.

 

Der Stadtrat weist bei 2 Gegenstimmen die Stellung der Landwirtschaftskammer bezüglich der Bedenken gegen die geplante Ausgleichsmaßnahme „Pflanzung einer Obstbaumreihe östlich der Diezenkausener Straße“ zurück. Die Anlegung von neuen Obstbaumstrukturen ist innerhalb des Denkmalbereiches Diezenkausen unerlässlich. Die Fläche befindet sich im Übrigen im Eigentum eines Vorhabenträgers und ist mit diesem abgestimmt.

 

 

Beschlüsse zur öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2) und Beteiligung der Behörden (§ 4 Abs. 2 BauGB):

 

 

Zu 1. Stellungnahme des Aggerverbandes:

 

a)      Der Stadtrat gibt bei 2 Gegenstimmen der Anregung des Aggerverbandes hinsichtlich der Beachtung der Vorgaben des Merkblattes BWK M3 bezüglich der Einleitungen von Niederschlagswasser in die umliegenden Gewässer statt.

 

b)      Der Stadtrat stellt bei 2 Gegenstimmen fest, dass das Plangebiet zwar nicht im derzeit gültigen Netzplan der Kläranlage Homburg-Bröl enthalten ist, jedoch nach Mitteilung der Bezirksregierung Köln – Dezernat 54 – hinsichtlich des zusätzlichen Anschlusses von drei bis maximal fünf neuen Einfamilienhäusern gegen diese zusätzliche Abwassermenge keine Bedenken bestehen.

 

 

Zu 2. Stellungnahme des Oberbergischen Kreises:

 

Der Stadtrat nimmt bei 2 Gegenstimmen die Hinweise des Oberbergischen Kreises zur Kenntnis.

 

 

Feststellungsbeschluss:

 

Der Stadtrat beschließt bei 2 Gegenstimmen die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Diezenkausen gemäß §§ 2 und 5 BauGB mit den Darstellungen des Anlageplanes und der Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu.

 

 

Satzungsbeschluss:

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt bei 2 Gegenstimmen für den Bebauungsplan Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV NRW S. 498) i. V. m. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006 (BGBl. I S. 3316) in seiner Sitzung am 22.08.2007 folgende

 

 

S A T Z U N G

 

§ 1

 

Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt den Bebauungsplan Nr. 28 – Diezenkausen-Südost – der Stadt Waldbröl, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen als Satzung und der Begründung mit dem Umweltbericht hierzu.

 

 

§ 2

 

Die Satzung tritt mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.