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Auszug - 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches  

 
 
Sitzung des Auschusses für Stadtentwicklung und Bauen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 28.08.2007 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Bürgerhauses
Ort: 51545 Waldbröl, Kaiserstraße 82
60/450/2007 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl - Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Knott, RolfAktenzeichen:FB III / 60/1
Federführend:Fachbereich III, Bauamt   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Städt

 

Städt. Verw.-Rat Knott erläutert, dass zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung in einer Ortsbesichtigung die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches erarbeitet wurde. Seitens der Bezirksregierung wird empfohlen, den zentralen Versorgungsbereich in der vorbereitenden Bauleitplanung, also dem Flächennutzungsplan, festzulegen, da diese Darstellung Sicherheit für die zukünftige Aufstellung von Bebauungsplänen zur Ansiedlung von weiteren großflächigen Einzelhandelsbetrieben in diesem Bereich gibt. Bebauungspläne sollen aber nur für die konkrete Ansiedlung und nicht für den ganzen Bereich aufgestellt werden. Außerhalb des Gebietes sind Verkaufsflächen bis zu 800 m² noch zulässig. Unerwünschte Nutzungen sind durch Bebauungsplan jeweils auszuschließen.

 

In dem Zusammenhang wird seitens der StV. Theuer für den Bereich Merkurhaus / Alter Petz auf ein fehlendes städtebauliches Konzept hingewiesen. Herr Knott erklärt, dass die Verwaltung schon Kontakt mit der LEG aufgenommen hat, die hierfür ein Angebot in Höhe von 36.000,00 € vorgelegt habe. Es ist beabsichtigt, die Kosten im nächsten Haushalt zu veranschlagen. Ob eine Förderung erfolgen kann ist noch abzuklären.

 

Bezüglich der Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches, so führt Herr Knott aus, muss nun die formelle Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz an die Bezirksplanungsbehörde gerichtet werden.

 

Auf Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Verwaltung zu beauftragen, an die Bezirksregierung Köln eine Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl zwecks Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches – wie im Anlageplan dargestellt – zu richten.

 

Sollte die Bezirksregierung Köln den Antrag positiv bescheiden, empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig dem Stadtrat, die 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl einzuleiten.