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Städt.
Verw.-Rat Knott erläutert, dass zwischenzeitlich mit der Bezirksregierung in
einer Ortsbesichtigung die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches
erarbeitet wurde. Seitens der Bezirksregierung wird empfohlen, den zentralen
Versorgungsbereich in der vorbereitenden Bauleitplanung, also dem
Flächennutzungsplan, festzulegen, da diese Darstellung Sicherheit für die
zukünftige Aufstellung von Bebauungsplänen zur Ansiedlung von weiteren
großflächigen Einzelhandelsbetrieben in diesem Bereich gibt. Bebauungspläne
sollen aber nur für die konkrete Ansiedlung und nicht für den ganzen Bereich
aufgestellt werden. Außerhalb des Gebietes sind Verkaufsflächen bis zu 800 m²
noch zulässig. Unerwünschte Nutzungen sind durch Bebauungsplan jeweils
auszuschließen. In
dem Zusammenhang wird seitens der StV. Theuer für den Bereich Merkurhaus / Alter
Petz auf ein fehlendes städtebauliches Konzept hingewiesen. Herr Knott erklärt,
dass die Verwaltung schon Kontakt mit der LEG aufgenommen hat, die hierfür ein
Angebot in Höhe von 36.000,00 € vorgelegt habe. Es ist beabsichtigt, die
Kosten im nächsten Haushalt zu veranschlagen. Ob eine Förderung erfolgen kann
ist noch abzuklären. Bezüglich
der Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches, so führt Herr Knott aus,
muss nun die formelle Anfrage nach § 32 Landesplanungsgesetz an die
Bezirksplanungsbehörde gerichtet werden. Auf
Vorschlag von Vorsitzendem Schneider fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt einstimmig die Verwaltung
zu beauftragen, an die Bezirksregierung Köln eine Anfrage nach § 32
Landesplanungsgesetz zur 40. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Waldbröl zwecks Festlegung des zentralen Versorgungsbereiches – wie im
Anlageplan dargestellt – zu richten. Sollte
die Bezirksregierung Köln den Antrag positiv bescheiden, empfiehlt der
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einstimmig dem Stadtrat, die 40.
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Waldbröl einzuleiten. |
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