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StV.
Kronenberg gibt den Hinweis, dass hinsichtlich einer künftigen Nutzung für den
Bereich der ehemaligen Nutscheidkaserne auch ein kommunales Energiezentrum
aufgenommen werden solle. Beschluss: A)
Städtebauliche Untersuchung Der Rat der Stadt Waldbröl beschließt einstimmig, die
städtebauliche Untersuchung zur Konversion des Unterkunftsbereiches der
ehemaligen Nutscheidkaserne in Waldbröl, Gemarkung Schnörringen, Flur 36,
Flurstück Nr. 118 durchzuführen. B)
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Waldbröl für den
Unterkunftsbereich der ehemaligen Nutscheidkaserne in Waldbröl Der Rat der Stadt Waldbröl hat in seiner Sitzung am
05.12.2007 gemäß § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW S. 380) i.V.m. § 25 Abs. 1 Satz 1
Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2006
(BGBl. I S. 3316) folgende Satzung beschlossen: § 1 Der Stadt Waldbröl steht an dem Grundstück Gemarkung
Schnörringen, Flur 36, Flurstück Nr. 118, ein besonderes Vorkaufsrecht zur
Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu. Das Gebiet ist in dem anliegenden Plan, der
Bestandteil dieser Satzung ist, durch Umrandung festgelegt. § 2 Diese Satzung tritt mit der Bekanntmachung in Kraft. |
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